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Ja. Kommilitonen, die ich gegessen habe. Das ist
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kein Gedanke, Herr. Wieder weiter. Heute wieder
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zur Reihe, wie weiter nimmt sich Klassiker der Physophie.
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Und Probleme der Entwicklung macht bewusst. Wir freuen uns sehr,
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dass Peter Lieschen zwei prominent gestreiten wird,
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die wir beantwortet haben über die meiner Bekannten.
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Professor Peter Liesengrad, Philosophie, Gesellschaftswissenschaften und Gapanisten,
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denen du Antwort und Ortsdorf studiert.
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Und 1998 mobilierte er bei Jürgen Harbermanns,
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so ein Bierbaum-Maus, mit der Arbeit,
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hat es theoretisch sicher auch heute und solche Dinge
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sein würde
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2005 folgt dann die Amnitation, die Regelwissenschaft,
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im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, an der Güte und die Frankfurt,
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2006, wurde nach Darmstadt dann die richtige Minidensität verrufen,
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wo er eine Professor für Politik ist und schauen,
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wie die schwer propolitische Theorie und die dänische Theorie hatte,
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bis er 2013 nach Hamburg,
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seit April 2013,
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ist eben hier Professor die Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt politischer Theorie.
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Bei uns haben alle in den Platz Nummer 1.
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Das zeige ich euch die Gastprofessoren und Fellowships,
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möchte ich nur einige herausgreifen,
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müsste ich sogar wieder in diesen 2006 besitzenden Refiliate am Universal
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Econic Land,
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Fälle, an der die Oxford University und noch im selben Jahr,
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Hello- und Forschungskollege, Hommagewissenschaften in Bad Homburg.
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2005 bis 2006 fangt alle zu geben,
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eine Professorenpolitische Gehrung eben der Güt- und Musicals und Frankfurt.
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Und da haben wir auch ein Wartdorf, auch Mitantragsteller und Prinz Willen,
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lässt die Gelder im Wohlbekannten Exzellenzcluster, now not to forthers.
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Also einer Reihe von Unikationen zur politischen Phiografie,
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der rechts- und Demokratietheorien und insbesondere zu Jerry Mantham,
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will ich noch eingehen in den,
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oder die Monografien zum einen, die bereits erwähnte,
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Diserduktionsschrift,
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Sanktheorie der Redefreiheit,
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erschienen im Normas Verlag 2005
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und in der zweiten Auflage
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2011 zusammen mit Oliver Eberl, der Kommentar, kannst du
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mir beschrieben, in der Reihe so nah am Studio dibütig.
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Und 2013 zwischen Demokratie und globale Verantwortung eines Maryn Jans,
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theoriepolitischer Formatität, erschienen auf dem Mausverlag. Und auch aus den Aufsätzen,
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sage ich mal, ein paar genannt, 2013,
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Unsinn ist so tief Gewalt, die bleibende Bedeutung von Benfans Menschenrechtskritik,
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historisches Ungerecht, die Völker- und Weltbürgerrecht, Immanuel Kant über Krieg,
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Kolonialismus, die Rückgaben vom Territorium 2014,
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mit demselben Jahr Kooperationen unterwerfen,
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vor Überlegungen zur politischen Theologie des Mensch-Nutztier-Verhältnisses.
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Wieder wenigstens außer dem Gutachter von Vielzahl von Zeitschriften und Verlagen
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und Mitherausgeber jetzt eine Schrift, neue politische Literatur.
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Überglück von meiner Seite und wir freuen uns sehr auf Ihren Vortrag.
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Kampfstheorie der Redefreiheit, Grünberg und Kennston. Lieber Herr Kindermann,
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liebe Frau Wagner,
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ganz herzlichen Dank zunächst für die freundliche Einleitung und überhaupt für die Möglichkeit,
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in dieser sehr durchdachten und gut konzipierten Reihe sprechen zu dürfen
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Sie haben natürlich alle gehört,
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dass da jetzt bei mir auch ein gewisser Narzissmus bedient wird,
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wenn man gefragt wird, könnte es noch nicht ein 15 Jahre
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altes Buch nochmal in die Hand nehmen und dann uns sagen,
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was daran heute noch relevant sein könnte.
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Ich hoffe, dass es aber nicht dabei bleibt.
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Ich bin sehr glücklich hier in Hamburg, in einem philosophischen Kontext sprechen zu dürfen.
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Denn ich schaue schon seit mehr als 20 Jahren in Verehrung auf die Hamburger Philosophie,
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als ich 1991 an meine Magisterarbeit saß, hatte ich den Eindruck,
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dass ich das Ideale philosophische Buch damals identifizieren konnte.
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Wolfgang Kühnes abstrakte Gegenstände
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Ich dachte, dass damit auch die Sprachphilosophie zumindest im Grunde
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zu einem Abschluss gelangt sei. Ich musste meine Ansicht revidieren.
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Günder hat nämlich eine zweite Auflage herausgebracht, einige Jahre später.
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Ich möchte heute zum Thema der Veranstaltungsreihe sprechen und mich zunächst
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zu dem Genre innerhalb dessen, ich meine Überlegungen ansiedle,
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man könnte auch vielleicht etwas grandioser sagen,
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zu meiner methodischen Vorgehensweise
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ein paar Bemerkungen machen
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Einfach aus dem Grund, weil ich das in der letzten Vorlesung hilfreich fand.
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Wie habt ihr das getan hat und wir dann vielleicht komparativ ja
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auch ein Erkenntnisgewinn für a peu im 14-tägigen Rhythmus hier erwirken können.
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Und dann möchte ich in die inhaltliche Diskussion einsteigen zu Kampftheorie
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der Redefreiheit. Hier werde ich vier verschiedene Argumente unterscheiden,
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wobei drei sehr ähnlich sind und eins ganz anders.
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Und dann werde ich jeweils in Bezug auf die einzelnen Argumente mich dazu äußern,
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worin die philosophische Begründung zuliegen scheint und ob ich diese Begründung so überzeugend finde oder nicht,
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um dann schließlich im Schlussteil ein paar generelle Überlegungen zur Begründungsstrategie,
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insbesondere für die politische Philosophie,
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die sich da meines Erachtens von den anderen Teildisziplinen der Philosophie sehr substanziell unterscheidet,
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ihnen hier zu unterbreiten.
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Und auf diese Weise ein Versuch zu machen, die Frage zu beantworten,
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wie weiter mit Kant. Nun ist es so,
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dass in Bezug auf die verschiedenen Genres der Philosophie-Geschichtsschreibung,
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Richard Rotty in einem sehr einflussreichen Beitrag, vier verschiedene Genres unterschieden hat.
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Und ich sage Ihnen zunächst mal, was sich alles hier nicht machen möchte.
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Zunächst einmal erwähnt, die Funktion der Philosophie-Geschichtsschreibung in der Kanon-Formierung.
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Das ist ein hochpolitisiertes Feld und zum Glück braucht man Panth
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in Kanon nicht zu etablieren, was sie auch daran ablesen können,
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dass ihn hier in dieser Reihe eine Vorlesung gewidmet ist.
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Dritte Genre ist die Doxographie, das hört sich schon
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von vornherein
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Nicht wirklich respektabel an, dass man also rein intern versucht,
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nachzuvollziehen, was eine Theoretikerin zu einem bestimmten Zeitpunkt gedacht hat.
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Der vierte Vorschlag ist dann auch der von Rotti Präferierte,
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die Intellectual History. Und in dem Fach,
00:06:51
in dem ich tätig bin, der politischen Theorie und Ideengeschichte,
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ist das eigentlich die präferierte Art und Weise, wie man Ideengeschichte und Philosophiegeschichte betreibt.
00:07:01
Man schaut sich die Kontexte an innerhalb derer,
00:07:04
bestimmte Ideen entwickelt wurden, weil man von vornherein weiß,
00:07:08
dass die tatsächliche Bedeutung eines Textes in den Kontexten zu situieren
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ist und in den verschiedenen Intentionen zu situieren ist,
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wie ein Autor in einem bestimmten politischen Kontext mit seinem Text verfolgt.
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Ich denke, dass das auch eine Möglichkeit ist,
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aber gerade ankannt, fände ich, wäre sozusagen diese Methode eine Verschwendung.
00:07:31
Wenn wir also nicht in der Lage wären,
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ihn daraufhin zu lesen,
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was von den Argumenten und was von den Intuitionen und auch von den Gedanken,
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die er entwickelt, uns in unseren heutigen Diskussionen,
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das werde ich zum Beispiel der Redefreiheit hier durchführen,
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noch inspirieren kann und noch etwas sagen kann und vielleicht
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auch uns überzeugen kann
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Deswegen werde ich mich hier heute Abend auf das Genre der rationalen Rekonstruktion,
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das kennt man auch von Habamas,
00:08:01
aber ich beziehe mich hier auf diese engere Bedeutung,
00:08:04
die Rotty war in Jonathan Bennett, vorfindet, konzentrieren,
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wo rationale Rekonstruktion nur heißen soll,
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wenn wir den Kant jetzt aufwecken könnten.
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Und ihm sozusagen die Diskussion der vergangenen 200 Jahre vorführen könnten und
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mit einem so ideal informierten Kant diese Diskussion führen würden,
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dann müssten wir zumindest von vornherein nicht fürchten,
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dass er die Position, die wir aus seiner Theorie zu rekonstruieren,
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Glauben von vorne weg verwerfen, müsste.
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Also das wäre ein tatsächlich hartes Kriterium,
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dass wenn wir der Ansicht sein sollten,
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könnte diese Rekonstruktion nie und nimmer zustimmen,
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auch wenn er das Privileg hätte, jetzt 200 Jahre weitere Philosophie-Geschichte zu lesen,
00:08:53
dass wir dann diese Interpretation verwerfen müssten.
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Dazu gehört auch, dass ich kannte heute sozusagen unter dem Vorgriff der Vollkommenheit,
00:09:04
als Theoretiker präsentieren werde, der eine einzige und kohärente Theorie der Redefreiheit vorgelegt hat,
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die man aus verschiedenen seiner Werke zusammengesetzen kann.
00:09:14
Das ist insbesondere in Bezug auf Kansschriften in den 1780er und 90er Jahren
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sehr umstritten. Und die Kantephilologie betont seit vielen Jahren,
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die vielfachen Handlungen und Entwicklungen, die kann es denken,
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insbesondere in dieser späten Phase noch genommen hat,
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um auch dann zu versuchen,
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bestimmte Dissonanzen oder Spannungen in diesen Texten dadurch aufzuklären,
00:09:41
dass man sagt, nun Kant hat eben seine Meinung geändert.
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Er hat eine Entwicklung vollzogen. Und das will ich gar
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nicht abstreiten. Ich möchte nur die Werke aus dieser späten Phase,
00:09:54
die beginnt 1783,
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da ist ganz schon fast 60 Jahre alt und er äußert sich
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zum ersten Mal als Öffentlicher intellektueller in einer öffentlichen Debatte mit dem Aufsatzbeantwortung der Frage,
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was ist Aufklärung bis zu seiner letzten noch selber zum Druck begleiteten Schrift der Metaphysik,
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der Sitten, deren erster Teil 1797 erscheint.
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Und ich möchte diese doch sehr lange Werk-Epoche als eine Epoche
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innerhalb der eine Theorie entwickelt wird, einfach zusammenfassen und hier behandeln.
00:10:32
Und dazu gehört auch,
00:10:33
dass ich keine Diskriminierung vornehme zwischen den kleinen politischen Gelegenheitsschriften,
00:10:40
und den philosophischen Hauptwerken, zu denen die Rechtslehre,
00:10:44
also der erste Teil der Metaphysikphysik der Sitten,
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nach allgemeiner Auffassung gezählt werden sollte.
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Das ist vielleicht ein bisschen eine riskante Strategie. Am Beispiel
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der Redefreiheit kann man das sozusagen in der Durchführung belegen,
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ob das eine sinnvolle Strategie ist hier von einer Theorie auszugehen.
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Ich denke nicht, dass man unsensibel sein muss für gewisse inkrementelle Entwicklungen.
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Nicht zuletzt fand innerhalb dieser Phase eine sehr wichtige Loyalitätsverschiebung maikant
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vom aufgeklärten Absolutismus zum Republikanismus, französischen Typs statt.
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Und das kann man schon zeigen. Aber ich denke,
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dass man es zeigen kann, im Rahmen einer einzigen Konsistenten und Kohärentenentwicklung einer einzigen Theorie.
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Damit habe ich mich im Grunde schon zur Anachronismusgefahr insofern bekannt,
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dass ich die gerne in Kauf nehme,
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dass ich also diesen Frosch gerne küsse, beziehungsweise diese Patrone gerne beiße,
00:11:49
die Anachronismusgefahr ist für mich nur ein anderes Wort für die Systematisierungsanstrengung,
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die eben erfolgen muss.
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Wenn wir eine Ein weit verzweigtes, philosophisches Schrifttum rekonstruieren wollen
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als eine Theorie. Dazu gehört auch,
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dass heute Abend Kant konfrontiert wird mit einer Reihe von Fällen,
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an die er selber nie gedacht hätte und die vielleicht bei
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dem einen oder der anderen von ihnen ein gewisses Unbehagen herausfordern werden.
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Warum muss man jetzt eine Vorlesung zu Kant, zum Teil damit bestreiten,
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ob Kant für oder gegen ein Verbot der Zigarettenwerbung gewesen wäre?
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Ich denke, das ist eine stilistische Frage.
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Das ist eine Frage, inwieweit kommt man dem analytischen Stil
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Der anhand von auch hypothetischen Gegenbeispielen versucht, zunächst einmal eine
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Position abzugrenzen und sie dann auch mit einwänden zu konfrontieren.
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Inwieweit möchte man diesem Stil entgegenkommen? Und meine Antwort ist sehr weit. Letzter Punkt,
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und das ist im Grunde jetzt nur ein ungedeckter Check,
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den ich hoffe in den letzten vier Folien einzulösen.
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Weiß ich nicht, vorhabe. Weder heute Abend noch sonst ist hier eine holistische Lesart von Kant vorzutragen in dem Sinne,
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dass man einsteigen kann und in letzter Instanz das Argument nur dann versteht,
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wenn man das ganze System von Kant auch selber,
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nicht nur zur Kenntnis genommen und durchstiegen hat, sondern auch probehalber akzeptiert hat.
00:13:34
Ich weiß,
00:13:34
dass das insbesondere in Bezug auf Kant ein sehr großes Risiko ist,
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weil Kant eben ein Systemdenker ist,
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wo jedes Modul der Theorie an ihrem Platz steht und ich kann das im Grunde nur einlösen,
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warum ich glaube, dass wir dazu nicht nur autorisiert,
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sondern sogar gezwungen sind,
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kann nicht in Bezug auf den gesamten transzendentalen Idealismus hier zu rekonstruieren,
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wenn ich über die Lasten,
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die die politische Philosophie schultert in den letzten vier Folien,
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dann etwas genaueres sage.
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Es geht also hier um die Besonderheit der politischen Philosophie und
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nicht um die Philosophie insgesamt, um einen kurzen Vorschein zu geben.
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Es geht darum, dass die Ergebnisse, von denen wir glauben,
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dass wir sie durch politisch-philosophische Argumentation herausschälen können und begründen können.
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Dann auch solcher Art sein sollen,
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dass sie anderen Leuten begründet aufgezwungen werden können und dieser Zwangscharakter,
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der sich in der Rechtsphilosophie von Kant besonders klar darstellen lässt,
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Dieser Zwangscharakter, der Ergebnisse,
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der fordert von uns eine weitere Reflexion.
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Nicht nur, was sind korrekte Ergebnisse? Was können wir
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sozusagen windizieren mit den Mitteln des philosophischen Arguments,
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sondern unter diesen korrekten Ergebnissen gibt es da auch zumutbare und nicht zumutbare.
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Ergebnisse und daraufhin möchte ich die abschließende Diskussion dann leiten.
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Aber zunächst einmal zu dem inhaltlichen Schwerpunkt der heutigen Vorlesung.
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Das ist überhaupt so etwas wie eine Theorie der Redefreiheit gibt.
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Das wissen wir erst seit
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Einigen Jahren. Denn Thomas Skandeln hat im Jahre 1972
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einen so betitelten, sehr einflussreichen Aufsatz verfasst.
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Sie können an der Rhetorik des Titels ablesen, dass das so im Rollsumfeld passiert ist.
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A-Theory of Justice, A-Theory of Freedom of Expression.
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Und dieser Aufsatz ist im Grunde eine Unabhängigkeitserklärung der politischen Philosophie,
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die vorher sehr stark durch Verfassungsrecht und Pädagogik überlagert wurde in Bezug auf die Diskussion der Redefreiheit.
00:16:00
Gleichzeitig ist dieser Aufsatz von Skandeln so etwas wie eine wie ein Türsteher,
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an dem man erst mal vorbei muss, wenn man selber sagt,
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es besteht noch weiteren Platz zum Nachdenken über die Theorie der Redefreiheit.
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Scannel hat sozusagen noch nicht alle Probleme gelöst und ein glücklicher Umstand liegt darin,
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dass Scannel selbst seine Theorie nach wenigen Jahren schon als gescheitert angesehen hat.
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Aber dennoch ist dieser erste Aufsatz weiterhin Paradigmen stiftend und deswegen
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möchte ich auch hier vollkommen arhistorisch kannt an der Leistungsfähigkeit dieses Ansatzes messen. Nicht,
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weil ich denke, dass man jetzt hier in einem Abendvortrag zeigen kann,
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dass Scanlins Ansatz ganz oder ganz Ansatz Scanlins überlegen ist,
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sondern dass man daran einfach klar machen kann, was die Herausforderungen sind,
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die eine adäquate Theorie der Redefreiheit zunächst einmal beantworten können,
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müsste.
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Und darunter verstehe ich das, was Scanlin zunächst versucht,
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nämlich, dass man sich auf ein einziges Prinzip stützt.
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Ich habe Kantlange so gelesen, dass er selber diese Ansicht teilt,
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dass eine Theorie der Redefreiheit auf ein einziges Prinzip gestützt ist.
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Ich musste mal eine Auffassung revidieren und ertrage diese Revision
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heute zum ersten Mal vor
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Allerdings denke ich weiterhin, dass der Löwenanteil von Kans Konzeption
00:17:34
auf der Basis eines einzigen Prinzips in verschiedenen Konzeptionen des Autonomieprinzips hier dargelegt wird.
00:17:42
Wenn man dieses einzige Prinzip identifiziert hat, fällt es einem leichter,
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den besonderen Anspruch, den Redefreiheit an uns stellt, zu erklären. Denn das Explanandum,
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das Theorien der Redefreiheit allererst aufklären müssen, liegt nicht darin,
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dass wir unter verschiedenen Grundrechten und Menschenrechten auch die Redefreiheit als eines anerkennen sollten,
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Sondern das Externandum liegt darin, dass Redefreiheit etwas Besonderes ist,
00:18:15
dass sie eine Sonderstellung hat, dass Redefreiheit ein Anspruch ist,
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der strikter geschützt werden soll.
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Absoluter, gewährleistet werden soll, als andere Ansprüche.
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Das ist zunächst einmal nur eine rhetorische Vorrangmarkierung,
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die Amerikaner sprechen auch vom Acceptionalism oder vom Absolutism in Bezug auf die Redefreiheit.
00:18:39
Aber es lässt sich folgendermaßen klar machen, es gibt viele Schäden,
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die in der Welt angerichtet werden, die so gravierend sind,
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dass wir nicht zögern würden, einen Gesetzgeber zu autorisieren,
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Gesetze zu geben, dass diese Schäden zu verhindern sind,
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dass sie sich werden, also für dahin, ausbleiben.
00:19:00
Nun ist es so, dass auch Redefreiheit nicht von dem Vorwurf ganz frei sein kann.
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Dass Rede Schäden verursacht. Wenn wir nun einen solchen Schaden identifizieren,
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von dem wir denken,
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dass er durch freie Rede hervorgebracht worden ist,
00:19:19
zum Scannen, sind wir dennoch nicht der Ansicht,
00:19:22
dass die Größe des Schadens per se ein hinreichender Grund ist,
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um eine Einschränkung der Redefreiheit vorzunehmen,
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die Wurzeln von diesem Gedanken liegen bei Müll und Kant.
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Und ich denke, dass wir darauf eine Antwort brauchen.
00:19:39
Wir brauchen eine Antwort auf das, was Scannen ein konsequenzialistisches Paradox nennt.
00:19:44
Einerseits haben wir Schäden, die so schlimm sind.
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Das ist also ein vernünftiger Gesetzgeber versuchen würde,
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das Eintreten dieser Schäden durch Gesetze zu verbieten.
00:19:54
Andererseits geschehen diese Schäden auf einem Wege,
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bei dem wir uns nicht trauen, diesen Weg,
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nämlich durch Rede, hervorgebracht zu werden, einzuschränken.
00:20:10
Und das ist im Grunde das Aufklärungsbedürftige Phänomen.
00:20:15
Was ist es, was uns da motiviert?
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Und ist es auch gut begründet? Die Redefreiheit nicht einzuschränken
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. Deswegen müssen wir einige Gegenbeispiele oder harte Fälle erwägen.
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Und wir müssen auch versuchen, dann irgendwann einen Anwendungskontext zu etablieren.
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Für die US-amerikanische Philosophie ist es natürlich das US-Verfassungsrecht.
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Dieser Kontext steht bei uns nicht im Hintergrund.
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Das hat auch Vorteile, denn die US-Diskussion ist durch die
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doch sehr dominante Redefreiheitsrechtsprechung
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Vorgeprägt, dass bestimmte Kategorien,
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die der Supreme Court auch mehr oder weniger ad hoc eingeführt hat,
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in die Philosophie dann einwandern und dort mehr oder weniger als natürliche Arten dann verstetigt werden.
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Das ist in der Bundesrepublik nicht der Fall.
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Dennoch sollten wir versuchen, hier einen Kontakt herzustellen.
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Ein erster Kontakt könnte darin liegen, dass man sich fragt,
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wieso überhaupt von Redefreiheit reden in der Bundesrepublik,
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da reden wir doch eigentlich von Meinungsfreiheit oder von der Freiheit der Meinungsäußerung.
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Und darauf will ich gleich bei der ersten Kategorie von Ansprüchen,
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die ich hier identifiziere, genauer eingehen.
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Zunächst einmal will ich Ihnen aber die Logik der verschiedenen Ansprüche ein wenig erläutern.
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Es gibt also nach meiner Lesart vier verschiedene Claims,
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auf die man sich stützen kann, wenn man freie Rede beansprucht.
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Und diese Claims unterscheiden sich nach dem Typ von Redefreiheit,
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den man beansprucht. Und diesen Typ korrespondieren dann verschiedene Rollen
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innerhalb derer, man diese Typen von Redefreiheit beansprucht.
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Also einen Anspruch auf Mitteilungsfreiheit beansprucht,
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als Mensch
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Ein Recht auf politische Redefreiheit beansprucht und man als Bürgerin,
00:22:19
als Staatsbürgerin. Beim Anspruch auf weltbürgerliche Redefreiheit
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wird es kompliziert und hier ist auch die Stelle,
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in der ich mich massiv korrigiere gegenüber meinen früheren Arbeiten zum Thema.
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Hier unterscheide ich zwischen einem weltbürgerlichen und einem Weltbürger rechtlichen Anspruch.
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Das werde ich gleich erläutern. Wobei der weltbürgerliche Anspruch einer
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auf öffentlichen Vernunftgebrauch ist. Das ist vielleicht das bekannteste Element
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in Kans Schriften zur Äußerungsfreiheit
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Der öffentliche Vernunftgebrauch, den ordne ich einer weltbürgerlichen Rolle oder Identität zu.
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Und dann schließlich gibt es auch einen Weltbürger rechtlichen Anspruch.
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Kant ist der Erfinder dieser Kategorie Weltbürgerrecht.
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Und sie ist ausgezeichnet dadurch, dass sie Staatsgrenzen überwinden kann.
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So auch in der Redefreiheit. Ich habe die einschlägigen Texte,
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aus denen ich die Zitate dann auch beziehe und ihnen hier
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auf den Folien vorführe, in Klammern dazugesetzt.
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Das bedeutet, wir fangen auch bei einem sehr späten Text
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an der Rechtslehre, dann ein Mittelfrühjahr, der Gemeinspruch von
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1793. Das ist eine Phase, in der Kant im Grunde
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den Paradigmenwechsel zum Republikanismus, französischen Typs, noch nicht ganz vorgenommen hat.
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Und was ist Aufklärung, also den frühesten und ursprünglichen politischen Aufsatz,
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dann zum ewigen Frieden, 1795. Das ist im Grunde der Aufsatz,
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der die republikanische Spätphase einleitet und noch einmal die Rechtslehre.
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Vier Ansprüche und vier Personenrollen und es wäre natürlich elegant zu sagen,
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vier Ansprüche von Autonomie, wobei der letzte die drei vorhergehenden auflebt,
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Reinhard Brandt hat einmal, viele von ihnen werden das kennen,
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das Dachtanyon-Prinzip folgendermaßen erläutert.
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Man hat in der Geistesgeschichte immer die drei Musketiere,
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Arthouse Portos und Aramis, glaube ich.
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Und dann kommt ein Vierter aus dem Off hinzu und eigentlich denkt man,
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man braucht ihn gar nicht, aber man sieht dann,
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wie er die Qualitäten der drei sozusagen bündelt und transzendiert.
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So ist es hier nicht ganz. Also es gibt drei
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Ansprüche, die passen systematisch sehr gut zusammen.
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Drei autonomietheoretische Argumente, die drei Musketiere und dann kommt ein
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ganz heterogener Anspruch dazu
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Aus dem kann das Weltbürgerrecht entwickelt. Und ich halte das
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für eine Tugend und nicht für einen Defekt seines Ansatzes,
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dass hier ein heterogenes Element gegen Ende eingebracht wird.
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Nun, lassen Sie mich mit dem angeborenen Recht beikannt beginnen.
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Das ist eine zentrale Stelle, obwohl sie erst wollen sie
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bereits in der Einleitung zur Rechtslehre formuliert wird.
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Und was wichtig ist zu sehen, ist,
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dass diese Stelle im Grunde vollkommen uninformativ ist.
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Kant hat einige Seiten schon damit verbracht zu sagen,
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was er unter dem Recht nach dem Vernunftbegriffe des Rechts versteht.
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Nämlich das Recht ist der Inbegriff der Bedingungen,
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nachdem die Freiheit des einen mit der Freiheit des anderen nach einem allgemeinen Prinzip vereinigt werden kann.
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Und dann hat er auch ein Imperativ formuliert,
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handle so, dass die Freiheit deiner Handlung mit in Freiheit
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eines jeden anderen nach einem allgemeinen Prinzip vereinigt werden kann.
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Man muss sich zwar nicht an diesen Vorschlag selber erhalten,
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aber er darf legitim erzwungen werden. Und dann in einer letzten Wendung gibt,
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kannt dem Ganzen zwar jetzt auch keine neue Information,
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aber einen subjektiven Dreh, in dem er den Gedanken.
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Was Recht ist, als subjektive Berechtigung für jede Einzelperson neu formuliert.
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Und weil wir ja schon wissen, das Recht darin besteht,
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dass die Freiheit des einen mit der Freiheit des anderen nach einem allgemeinen Gesetze vereinigt werden kann,
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wissen wir auch, was das Subjektive Recht ist und ganz sagt,
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das ist das einzige subjektive Recht,
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mit dem eine Person auf die Welt kommt,
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also ohne dass sie einen rechtlichen Akt getan hat.
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Und dieses Recht ist ebenfalls Freiheit,
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in Klammern, Unabhängigkeit von eines anderen nötigen der Willkür,
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sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann.
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Er fährt fort, zu sagen, dass dies das einzige Ursprüngliche,
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jede Menschenkraft seiner Menschheit, zustehende Recht ist.
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Jetzt seht ihr viele Dinge zu erläutern. Ich will mich
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kurz fassen und will zunächst zu dem Freiheitsbegriff etwas sagen.
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Es geht hier um äußere Freiheit, nicht um innere Freiheit,
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also nicht um die Kraft der Vernunft,
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unsere Handlungen zu bestimmen, sondern es geht darum,
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dass jemand unsere Handlungsentscheidungen nicht äußerlich blockiert oder behindert.
00:27:34
Es geht um äußerliche Freiheit der Willkür. Es geht darum,
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dass wir uns selber entscheiden können, bestimmte Handlungen zu vollziehen.
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Und diese Handlungen dann auch tatsächlich vollziehen können, Handlungsfreiheit und Zwecksetzungsfreiheit.
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Nun gibt es Literatur dazu, leider etwas zu wenig,
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was dieses moralisch scheinende Kraft seiner Menschheit in der vorletzten Zeile zu bedeuten hat.
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Man kann hingehen und sagen, aha,
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hier haben wir die moralische Basis von Karls Rechtslehre,
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Personen haben ein Recht, genau dann, wenn.
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Die Menschheit in ihrer Person, sie zu diesem Recht ermächtigt oder berechtigt.
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Sie instand sitzt, dieses Recht zu haben.
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Und Menschheit wiederum ist eine Kategorie, die wir aus der
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kantischen Moralphilosophie kennen, eben als innere Freiheit.
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Das heißt also, das Vermögen der Vernunft,
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die Handlungen von innen zu bestimmen. Und so hätten wir jetzt,
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wenn wir das so interpretieren, keinen wirklich scharfen,
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keine wirklich scharfe Kante gezogen.
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Zwischen ganz Rechtslehre, seine politische Philosophie und seine Moralphilosophie
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Die Rechtslehre, Liebe von der Moralphilosophie,
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Konzept-Duell und auch geltungsmäßig abhängig, weil die Begründung,
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warum man ein Recht hat, darauf beruht,
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dass man über Menschheit in seiner Person verfügt.
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Ich selber will das konkrete Gegenargument, eine Folie zurückstellen
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und will zunächst mal meine alternative Lesart davon präsentieren.
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Ich glaube, dass man Menschheit hier nicht terminologisch lesen sollte,
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sondern Kantwill mit der Formulierung Kraft seiner Menschheit sagen,
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nur weil man ein Mensch ist.
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Man muss nicht mehr tun als nur ein Mensch sein,
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man braucht kein bestimmtes Verdienst zu haben,
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man muss nicht
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über bestimmte Leistungen verfügen
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Man muss kein Einkommen haben, man muss kein Staatsbürger sein,
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man muss kein Wahlbürger sein, alleine wenn man ein Mensch ist,
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wenn man auf die Welt kommt,
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dann stehen einem diese Rechte zu.
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Und wenn von außen aus der Beobachterperperspektive jemand fragt,
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ich schaue in diese Welt und da sind diese verschiedenen Objekte.
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Wer von denen hat denn wohl Rechte?
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Und dann ist die Antwort, das sind die Menschen.
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Die Menschen gleich viel, wie man sie identifiziert.
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Die haben die Verfügung über diese Rechte.
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Klammer auf, tierpolitische Diskussion in Berne in der Q&A,
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Klammer zu
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Die deflationäre Interpretation werde ich gleich auf der nächsten Folie inhaltlich begründen.
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Zunächst einmal will ich hier noch sagen, dass ich denke,
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dass wir hier eine nicht besonders elaborierte Begründung und Einführung dieses Menschenrechts haben bei Kant,
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ist auch nicht notwendig, wenn sowieso das Menschenrecht damit übereinstimmt,
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was wir aus dem Rechtsbegriff schon wissen,
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was der Fall sein soll,
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dann muss man sich nicht viel Arbeit machen,
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zu überlegen,
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wie das Menschenrecht dann auch noch spezifiziert und eingeführt werden
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Es hat sich einige gebürgert da vom Menschenrecht beikant zu sprechen,
00:30:55
obwohl ich warnen sollte, dass damit nicht so etwas verbunden ist, wie überstaatliche Erzwingbarkeit.
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Dieser Gedanke, der Kompagant erst viel später zur Geltung,
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wenn er diesen Ausdruck Weltbürgerrecht einführt, sodass wir da also
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nicht gleich auf eine Art von globaler oder internationaler Geltung schließen dürfen.
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Nun zu der Konkretisierung, was bedeutet das Menschenrecht für die Redefreiheit?
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Und hier sagt Kant, daraus folgt, dass die Befugnis,
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das gegen andere zu tun, was an sich Ihnen,
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dass Ihre nicht schmälert, wenn sie sich dessen nur nicht annehmen wollen,
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bereits in diesem einen Menschenrecht enthalten ist.
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Also im Menschenrecht ist enthalten, die Befugnis,
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das gegen andere zu tun, was an sich, Ihnen,
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dass Ihre nicht schmälert, unter das Ihre versteht könnt, ihre Rechte.
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Er spricht auch vom inneren und äußeren Main und Dein.
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Und deswegen bedeutet, dass Ihre die Rechte anderer nicht schmälert,
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wenn sie sich dessen nur nicht annehmen wollen.
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Also man tut etwas gegen andere und die nehmen sich dessen
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entweder an oder sie weisen es zurück.
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Und jetzt kommt das Beispiel dafür, Dergleichen ist in bloß
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seine Gedanken mitzuteilen, ihnen etwas zu erzählen oder zu versprechen.
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Es sei wahr und aufrichtig oder unwahr und unaufrichtig.
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Very locium, outphase locium. Jetzt kommt die Erklärung,
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weil es bloß auf ihnen beruht, ob sie ihm glauben wollen oder nicht.
00:32:32
Nun sehen wir vielerlei in dieser Schlüsselpassage und ich will vier oder fünf Dinge erläutern. Zunächst einmal im Einklang mit dem,
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was wir vorher schon anhaben, kann es nicht der Ansicht,
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dass Redefreiheit und Redeäußerungen deswegen geschützt sein sollten,
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weil sie harmlos sind, weil sie kausal ineffektiv sind,
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weil sie in der Welt nichts bewirken, sondern er ist der Ansicht,
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es gibt Schäden, die werden hervorgerufen, auch an der rechtlichen Ausstattung anderer, durch Rede.
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Und unter diesen möglichen Schäden sortiert er jetzt zwei Gruppen,
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nämlich auf der einen Seite die Schäden, die eine Person verhindern kann,
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wenn sie sich der Äußerungen der anderen Person nicht annimmt und die Schäden,
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die sie nicht verhindern kann,
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wenn sie sich der Äußerungen der anderen Person nicht annimmt.
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Oder obwohl sie sich der anderen Person nicht angenommen hat.
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Denken Sie beispielsweise an den Schaden, der uns entsteht,
00:33:40
wenn nachts hier die Lautsprecher Trucks von der Love Parade vorbeifahren.
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Und uns um den Schlaf bringen. Und nehmen wir mal an,
00:33:50
das sei ein rechtlicher Schaden, weil wir morgens arbeiten müssen.
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Dann ist klar, dass dieser Schaden uns unabhängig davon widerfährt,
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ob wir uns der Message, wenn es denn eine gibt,
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die hier ausgedrückt wird, annehmen wollen oder nicht.
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Es ist vollkommen irrelevant,
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ob wir in unserer Freiheit dieser Freiheit Gebrauch machen und sagen,
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ja, also hier diesen Text, der mir da präsentiert wird,
00:34:13
den lehne ich auf das Schärfste ab.
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Das ist ganz egal, weil der Schaden unabhängig davon eintritt. Kant denkt hier,
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daran, dass Leute beispielsweise gutgläubig sind und deswegen,
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weil sie anderen Dinge abkaufen, die die nur so erzählen, zum Gespött anderer werden.
00:34:34
Und jetzt könnte man sagen, na gut,
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zum Gespött anderer werden, ist das wirklich ein rechtlich relevanter Schaden?
00:34:40
Aber wir werden gleich sehen, dass es auch rechtlich relevante Schäden gibt.
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Denken Sie an Beleidigung und üble Nachrede
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Die einem daraus widerfahren können,
00:34:50
dass andere Personen aus freien Stücken diese Äußerungen akzeptieren.
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Kurz, warum bezeichne ich das als Menschenrecht auf Mitteilungsfreiheit?
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Eigentlich müsste man sagen, das Menschenrecht erstreckt sich jetzt in einem,
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heute auch schon wieder etwas angestaubten Vokabular darauf,
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dass man andere Leute Sprechaktangebote unterbreitet, die diese dann zurückweisen können.
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Ich weiß, das ist nicht der neueste Stand der Sprachphilosophie,
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sich so auszudrücken. Aber das ist, glaube ich,
00:35:21
genau, was hier in Frage steht.
00:35:23
Es geht um das Erzählen,
00:35:24
um das Mitteilen
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Und um das Versprechen, man könnte denken,
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ich bedenkungslos, bedenkenlos auch das Auffordern, das Bitten,
00:35:33
das Fragen hier ergänzen und würde immer dieselbe Antwort bekommen,
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naja, also wenn Schäden dadurch vermieden werden können,
00:35:41
dass die Adresse hat, sich alleine darauf zurückzieht,
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dass sie dieses Sprechaktangebot nicht annehmen möchte,
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dann ist das Sprechaktangebot frei.
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Dann darf es rechtlich nicht eingeschränkt werden. Wenn,
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kann es erstes Recht auf Redefreiheit,
00:36:04
ein Recht ist,
00:36:05
anderen Leuten Sprechaktangebote zu unterbreiten
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Dann haben wir schon eine wichtige Unterscheidung zur Meinungsfreiheit des Grundgesetzes,
00:36:14
weil es nicht nur darum geht, seine Meinung frei zu äußern.
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Das Bundesverfassungsgericht schützt zwar auch eine Reihe anderer Sprechakte,
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sozusagen als unterstützende Freiheiten, aber es ist relativ stark verfestigt,
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dass sich die Meinungsfreiheit nicht darauf erstreckt,
00:36:32
dass man Tatsachenbehauptungen macht.
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Hier sehe ich nicht, warum man diese Passage so lesen sollte,
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als ob bei den Erzählungen Tatsachenbehauptungen von vornherein ausgeschlossen sein sollten.
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Wir nehmen die also prima Fazit mit auf
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Was ich besonders provokativ finde,
00:36:51
und jetzt kommt mein Argument für die Interpretation der Menschheit,
00:36:56
ist das Kant hier, dem Recht anderen etwas mitzuteilen oder zu erzählen,
00:37:01
ein Recht auf Lüge zugesellt.
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Er sagt, das, was man den anderen erzählt oder verspricht,
00:37:07
das kann wahr oder falsch sein, unwahr und unaufrichtig.
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Ich interpretiere das so, dass es wahr und aufrichtig oder wahr
00:37:14
und unaufrichtig und unwahr und aufrichtig oder unwahr und unaufrichtig sein kann.
00:37:18
Also alle diese Fälle kommen in Frage, sodass man also
00:37:21
unwahre und unaufrichtig geäußerte Äußerungen hier trotzdem dem Schutz der Redefreiheit unterstellt sieht.
00:37:28
Das heißt, selbst wenn die Person weiß,
00:37:30
dass das, was sie gleich äußern wird,
00:37:31
falsch ist,
00:37:32
sie ist also unaufrichtig
00:37:35
Äußert und das außerdem noch faktisch unwahr ist, dann wäre es unter dieser Konzeption geschützt. Und ich denke,
00:37:43
es gibt keinen schwerwiegenderen Verstoß gegen die kanntische Morallehre als anderen Leuten,
00:37:53
gegenüber ein unaufrichtiges Versprechen, von dem man weiß,
00:37:57
dass man es nicht einhalten will, zu machen.
00:38:02
Christine Korsgard hat dieses Beispiel zum Angelpunkt ihrer ganzen Rekonstruktion der kantischen Moralphilosophie gemacht,
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in dem sie sagt,
00:38:11
diese Menschheitsformel des kategorischen Imperativs Die kann man durch dieses Beispiel des falschen,
00:38:20
unaufrichtigen Versprechens illustrieren, indem man jemand anderes nie Folgendes antun darf,
00:38:28
nämlich, dass man ihr gegenüber der anderen Person etwas äußert,
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bei denen es ganz unmöglich ist, dass sie dem zustimmen könnte,
00:38:38
weil sie ja nicht weiß,
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was es wäre, dem sie da zustimmen soll.
00:38:44
Also ganz unabhängig davon, ob sie das jetzt will oder nicht will.
00:38:48
Sie weiß ja gar nicht, was sozusagen das Gemeinde ist.
00:38:52
Es gibt also einen rechtlichen Schutz,
00:38:55
für moralisch sehr stark zu verurteilende Handlungsweisen,
00:39:01
weshalb ich es unplausibel fände,
00:39:05
dass also die moralische Kapazität einer Person in Form ihrer Menschheit
00:39:11
in der Deutung der Grundlegung und der Kritik der praktischen Vernunft als Grund für Ihre Verfügung über Menschenrechte gelte.
00:39:21
Das schien mir ein Widerspruch zu sein,
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dass also die Moral begründet, dass man gegen die Moral verstoßen darf.
00:39:28
Ich glaube daher, dass die deflationäre Interpretation vorzuziehen ist,
00:39:33
dass Menschheit hier nur bedeutet, uns mal an,
00:39:37
wer Menschenantlieds trägt und diesen Leuten schreiben wir dann die folgenden Rechte zu.
00:39:43
Der wichtigste Punkt, nun zum Schluss.
00:39:45
Woraus leitet Kant denn diese Berechtigung auf Redefreiheit ab?
00:39:51
Einerseits ist es natürlich eine Manifestation der äußeren Willkürfreiheit des Sprechers,
00:39:57
die hier geschützt werden soll. Es folgt aus der menschenrechtlichen Freiheit,
00:40:02
dass eine Person anderen mitteilen, erzählen darf,
00:40:05
was sie will, weil sie keine Schäden verursacht,
00:40:08
es sei denn,
00:40:10
dass andere akzeptieren,
00:40:11
was sie sagt
00:40:13
Aber genauso wichtig oder wichtiger scheint mir das zu sein,
00:40:16
worauf sich kannt, in den beiden letzten Zeilen bezieht.
00:40:19
Und das ist deine Berechtigung auf Seiten des Sprechers,
00:40:24
sondern das ist eine Qualifikation auf Seiten der Hörerinnen.
00:40:28
Die Hörerin ist nämlich in der Lage, zu entscheiden,
00:40:35
ob sie dem Sprecher glauben möchte oder nicht.
00:40:39
Ihr müsst zumindest ein basales Autonomievermögen unterstellt werden,
00:40:45
sodass sie selbst entscheiden kann und damit auch in gewisser Weise
00:40:51
dafür verantwortlich gemacht werden kann
00:40:53
Welche von den Aussagen, die so im Laufe eines Tages auf sie einprasseln,
00:40:58
sie denn akzeptieren will und welche sie zurückweisen will.
00:41:02
Die autonome Hörerin ist also hier der Eckstein von Kanz-Konzeption,
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dort wo wir dies nicht unterstellen können,
00:41:12
können wir auch dem Sprecher keine Äußerungsfreiheit unterstellen.
00:41:18
Das heißt, also dieses ganze Argument, um es
00:41:20
kurz zusammenzufassen, würde nicht gegenüber Kindern funktionieren. Dort,
00:41:25
wo wir nicht davon ausgehen, dass es nur auf der Hörerin beruht,
00:41:28
ob sie ein bestimmtes Angebot zurückweisen möchte,
00:41:34
In dem Moment verschwindet die menschenrechtliche Mitteilungsfreiheit.
00:41:40
Nun habe ich hier eine vergleichende Folie zu Thomas Scannen,
00:41:45
auf die ich verzichte, weil ich sehe,
00:41:48
dass ich in der Zeit schon relativ weit fortgeschritten bin und möchte sie auf zwei Probleme aufmerksam machen,
00:41:54
wo jetzt jeweils nur die unteren Teile der Folien relevant sind.
00:42:01
Das Problem übler Nachrede,
00:42:02
das ist ein Gegenbeispiel gegen Karns Konzeption der Mitteilungsfreiheit in dem folgenden,
00:42:10
in der folgenden Situation
00:42:15
Eine Person ist frei über eine andere etwas Schlechtes zu sagen,
00:42:20
weil der Schaden, den sie damit heraufbeschwört,
00:42:24
ja nur darauf basiert, dass diese Person diese Behauptung von ihr akzeptiert.
00:42:31
Nun kann man sagen, üble Nachrede und Beleidigungen,
00:42:36
die richten ihre Schäden ja eigentlich auf einem Umwege an. Die richten ihre Schäden darüber an,
00:42:42
dass ich jetzt zwar Herrn Kindermann gerne beleidigen würde,
00:42:46
aber diese Unflätigkeit von ihm ja natürlich nicht geglaubt wird,
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Er sich auch von seinem Schaden im Grunde nicht dadurch distanzieren kann,
00:42:54
dass er die Unflätigkeit zurückweist,
00:42:56
sondern ich würde sie beispielsweise jetzt davon überzeugen,
00:42:59
dass diese Unflätigkeit auf Kindermann zutrifft, soweit, so gut.
00:43:03
Aber nicht in allen Fällen. Denken Sie an Fälle,
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in denen sozusagen die Kraft der geäußerten Beleidigung so stark ist,
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dass das Selbstbild der Beleidigten selbst dadurch tangiert wird.
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Das dürfte dann für Kant wohl kein Grund sein,
00:43:25
die Äußerungsfreiheit einzuschränken
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Für den Fall, dass er auch in diesem Fall von der Unterstellung der Hörerautonomie weiterhin ausgeht.
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Die Person könnte ja die Äußerung unverschämt zurückweisen und sie müsste sie nicht selber in ihre Selbstbeschreibung oder in ihr ernsthaftes Selbstbild aufnehmen. Ich denke,
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dass das eine Schwäche ist, die darauf hindeutet,
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dass wir diese Kategorie der Hörerautonomie nicht einfach voraussetzen können und nicht einfach als binär kodiert annehmen können,
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dass sie also entweder vorauszusetzen ist oder nicht ist,
00:44:02
sondern dass wir hier einen weiten Spielraum haben,
00:44:04
der Interpretation in meiner Branche überantwortet man das dann der Demokratie,
00:44:10
der demokratischen Staatsbürger Gemeinschaft,
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die dann die Interpretation vorlegen soll, in welchen Fällen,
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in einem Gemeinwesen, von der vollständigen,
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von einer weniger Stringenten und weniger robusten Autonomie der Hörer auszugehen ist.
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Das kann man am Beispiel der Tabakwerbung erläutern. Es ist ja erklärungsbedürftig,
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warum jemand, der eine solche Konzeption vertritt,
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dennoch zumindest lauwarm sein könnte, was ein Verbot der Tabakwerbung angeht.
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Ich nehme mal an, dass jetzt keine Repräsentanten der Industrie im sind,
00:44:47
wenn ich sage, das halten wir für weniger problematisch.
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Andererseits halten wir es auch nicht für, ja, von vornherein klar.
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Ich habe heute interessanterweise auch gerade zwei Frauen auf dem Campus gesehen,
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die wohl eine Genehmigung hatten für Gulvards zu werben.
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Also wir glauben, dass in bestimmten Medien die Zigarettenwerbung
00:45:11
keinen Ort hat, in anderen Medien hat sie es.
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Oder wir sind der Ansicht,
00:45:15
dass in bestimmten Kontexten wir davon ausgehen können,
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dass autonome Hörer auf die Zigarettenwerbung zu reagieren in der Lage sind,
00:45:22
während in anderen Kontexten diese Hörerautonomie eben nicht
00:45:26
unterstellt werden kann
00:45:28
Das wäre sozusagen ein Versuch, mitkannt,
00:45:30
überkannt hinauszugehen und zu sagen,
00:45:32
Gesellschaften nehmen es für sich heraus,
00:45:37
dass sie Kontexte und auch bestimmte Äußerungsinhalte danach interpretieren,
00:45:44
inwiefern sie bei ihren Bürgern vollständige Autonomie in jeder Lebenslage voraussetzen können oder nicht.
00:45:54
Das heißt, in Bezug auf die Zigarettenwerbung,
00:45:59
wir nehmen für uns in Anspruch,
00:46:00
dass wir uns als weniger autonom gegenüber Zeitschriften
00:46:04
etwa präsentieren
00:46:07
In denen wir darauf Wert legen, dass keine Zigarettenwerbung in ihnen vorkommt.
00:46:12
Wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir im Kino,
00:46:14
wo wir sozusagen zurückliegen, nicht mit Zigarettenwerbung konfrontiert werden,
00:46:20
aber auf dem Campus sozusagen autonom genug sind,
00:46:23
auch mit dieser Versuchung dann umzugehen.
00:46:26
Ich denke, dass das ein wichtiges Werkzeug ist,
00:46:31
um hier auch auf der Basis der Unterstellung von Hörerautonomie
00:46:35
noch weitere Gegenbeispiele zu diskutieren und möglicherweise auch auszuholen.
00:46:41
Eine kurze Vergegenwärtigung, wo sind wir gerade im Argument?
00:46:46
Wir haben Den ersten Anspruch auf Äußerungsfreiheit jetzt beendet und kommen zu den drei weiteren.
00:46:53
Das geht sehr viel schneller. Bei dem nächsten,
00:46:57
dem Bürgerrecht auf die Freiheit der Feder,
00:47:01
bin ich der Ansicht, dass hier erkannt,
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im Grunde ein vollständiges und von jeder Person zu jeder Zeit zu akzeptierendes Argument vorlegt.
00:47:13
Und dieses Argument geht folgendermaßen. Das zunächst mal zu dem Ergebnis,
00:47:19
dem Staatsbürger, sagt Kant, muss die Befugnis zustehen,
00:47:24
seine Meinung über das, was von den Verfügungen des Staatsoberhaupts
00:47:28
ihm ein Unrecht gegen das gemeine Wesen zu sein scheint,
00:47:30
öffentlich bekannt zu machen.
00:47:34
Also ist die Freiheit der Feder und jetzt kommen noch so ein paar Einschränkungen.
00:47:37
Das einzige Paladium der Volksrechte. Der Kontext,
00:47:41
in dem diese Passage aufkommt, in dieser Mittel späten Schrift,
00:47:47
also vor der republikanischen Wende ist, das kann sich überlegt,
00:47:51
wie er mit dem Widerstandsrecht umgeht.
00:47:54
Und ganz oberflächlich könnte man sagen,
00:47:56
dass er hier so eine Art von Handel vorschlägt,
00:48:00
das Widerstandsrecht ist jederzeit abzulehnen,
00:48:03
aber ein Kritikrecht ist jederzeit zu bearbeiten
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Anspruch. Und das ist zumindest das Ergebnis,
00:48:11
mit dem er diesen Aufsatz beendet, jedem Gewaltunterworfenen
00:48:14
Bürger steht ein solches Kritikrecht zu. Und an diesem Bürgerrecht
00:48:19
auf politische Redefreiheit kann man auch sehr schön die Selbstständigkeit dieser verschiedenen Autonomieargumente
00:48:25
aufzeigen und damit auch den Vorteil zwischen verschiedenen Personenrollen zu unterscheiden.
00:48:31
Was natürlich dieses Argument mit sich bringt, ist eine Einschränkung der Materien,
00:48:36
für die jetzt Redefreiheit beansprucht wird. Etwas,
00:48:39
was gar nichts mit Politik und Unterwerfung zu tun hat,
00:48:42
denken Sie an Kunst oder denken Sie an harmlose Formen von Pornografie,
00:48:47
sind unter diesem Argument nicht geschützt.
00:48:50
Wie ist es mit Glasphemie
00:48:52
Wahrscheinlich nicht. Also die politische Redefreiheit steht im Zentrum und
00:48:57
die ist unter diesem Argument, denke ich, auch denkbar stark geschützt.
00:49:02
Ist sie für alle geschützt, kann es sagt, nur für Staatsbürger,
00:49:05
für ihn gibt es auch nur männliche Staatsbürger im vollen Sinne.
00:49:10
Man könnte vielleicht auch argumentieren, das,
00:49:13
was hier den Unterschied macht, doch eher das Unterworfensein,
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das den Verfügungen des Oberhaupts unterworfensein ist, was dieses sehr starke,
00:49:24
diese sehr starke Berechtigung zu politischer Redefreiheit triggert und kannt, verfolgt dabei eine zweiteilige Strategie.
00:49:32
Ich habe die beiden Teile des Arguments hier Fett gedruckt. Denn so fährt er fort,
00:49:39
diese Freiheit, also die Freiheit der Feder,
00:49:42
dem Schnauzbürger auch absprechen zu wollen, ist nicht allein so viel,
00:49:46
als in allen Anspruch auf Recht,
00:49:47
in Ansehung des obersten Befehlshabers nehmen, sondern auch dem Letzteren,
00:49:52
alle Kenntnis von dem Entziehen, was, wenn er es wüsste,
00:49:56
er selbst abändern würde und ihn mit sich selbst in Widerspruch setzen.
00:50:00
Das bedeutet, das Argument beruht darauf, dass man unterstellt,
00:50:06
dass die Regierung sich nicht mit sich selbst in Widerspruch setzen will,
00:50:10
also dass man daraus,
00:50:10
dass sie sich mit sich selbst in Widerspruch setzt, schließen kann,
00:50:14
dass sie in einer Weise unrechtmäßig vorgeht und die beiden Teile zunächst einmal aller Anspruch auf Recht und dann alle Kenntnis.
00:50:23
Die scheinen mir auch einigermaßen selbstständig zu sein. Der erste Punkt,
00:50:29
der kommt einfach daher, dass wir der Ansicht sind,
00:50:31
wenn wir politischer Herrschaft unterworfen werden,
00:50:36
dass diese in irgendeiner Weise unser Recht respektieren muss,
00:50:42
ob wir das dann als Kantianer,
00:50:43
als das eine angeborene Menschenrecht formulieren oder in anderer Weise.
00:50:49
Auf jeden Fall scheint das eine Perspektive,
00:50:51
auf das uns Unterwerfende sich selbst als legitim beschreibende Recht zu sein,
00:51:00
die in allen Fällen von Beherrschung möglich ist.
00:51:04
Darauf kann man sich immer berufen. Es gibt irgendetwas,
00:51:07
worauf ich einen Anspruch habe. Und ich bin selber berechtigt,
00:51:12
das zu interpretieren und mir Gedanken zu machen, worauf ich einen Anspruch habe.
00:51:16
Der zweite Punkt, der funktioniert anders, der besagt,
00:51:20
also Herrschaft steht immer unter der Legitimitätsbedingung,
00:51:26
dass ein kognitiver Aspekt mit ihr verbunden ist,
00:51:30
dass also mehr Kenntnis besser ist als weniger Kenntnis,
00:51:34
dass also die Vermeidung von Fehlern besser ist,
00:51:36
als es ist,
00:51:37
Fehler zu machen in der Regierung
00:51:40
Und dass also niemand, der für sich Regierungsgewalt und
00:51:44
nicht bloße Gewalt über andere beansprucht, darauf verzichten kann,
00:51:51
das zuzugeben. In der Vertragstheoretischen Tradition ist klar,
00:51:57
wie dieser erste Anspruch aufgelöst wird, aller Anspruch auf Recht.
00:52:00
Das ist das, was man sozusagen hofft aus dem Naturzustand
00:52:04
mitzubringen und in den Staat mit einzuführen.
00:52:06
Der zweite Gesichtspunkt ist eher ein Rationalitätstheoretischer in einem sehr weiten Sinne.
00:52:14
So möchte ich das mal formulieren
00:52:18
Was ich besonders finde an diesem Argument,
00:52:22
ist nicht nur, dass es heute virtuell in der gesamten
00:52:26
politischen Theorie als ein All-Subjected-Argument selbst übernommen und vertreten wird,
00:52:36
sondern das ist die Radikalität des Anspruchs auf Äußerungsfreiheit,
00:52:42
die hier gefordert wird.
00:52:44
Denn im Gegensatz zu dem Menschenrecht auf Mitteilungsfreiheit haben wir hier
00:52:50
keine einschränkenden Rechte. Die Freiheit des einen,
00:52:54
so das Menschenrecht, muss mit der Freiheit des anderen
00:52:56
verbunden werden können
00:52:58
Wenn die eine Person ein Recht auf Rede hat und die andere Person
00:53:02
ein Recht darauf hat, dass man sie nicht verleumdet,
00:53:05
dann muss das in Einklang gebracht werden können.
00:53:08
Hier gibt es einen solchen Schrankenvorbehalt nicht,
00:53:11
sondern die politische Rede kann nach allem, was wir wissen,
00:53:16
auch über Ehrverletzungen und andere Rechtsverletzungen hinaus Geld.
00:53:26
Damit ist natürlich erkauft, dass sie über einen sehr viel
00:53:29
engeren Gegenstandsbereich, nämlich nur politische Rede, handelt.
00:53:35
Ich komme nun zum dritten von vier Argumenten. Das ist
00:53:38
das Argument, aus was ist Aufklärung? Und nur damit Sie sehen,
00:53:46
welche Position ich korrigiere, bisher hatte ich das so verstanden,
00:53:49
dass es ein Weltbürgerrecht gibt auf öffentlichem Vernunftgebrauch,
00:53:55
bin aber zu der Überzeugung gekommen, dass es hier ein schwächerer Anspruch ist,
00:54:00
nämlich ein Anspruch, der aus der Mitgliedschaft in einer weltbürgerlichen Gesellschaft resultiert, dass man am öffentlichen Vernunftgebrauch teilhaben darf.
00:54:11
Zunächst einmal, ich möchte nicht in die Diskussionen darüber,
00:54:15
was ist jetzt Privatgebrauch, was ist öffentlicher Gebrauch einsteigen,
00:54:19
sagen, der Grund dafür, dass man sich öffentlich,
00:54:24
vernünftig äußern dürfen muss, liegt darin,
00:54:29
dass das eine notwendige und auch hinreichende Bedingung für die Aufklärung ist und kannt dehnt damit meines Erachtens das rationalitätstheoretische Argument für die bürgerrechtliche Redefreiheit aus auf verschiedene andere Wissensbereiche,
00:54:44
etwa auf die gesamte Wissenschaft, auf die Politik, die Religion,
00:54:48
die Moral und interessanterweise auch auf die Diät, die in was ist Aufklärung auch eine sehr wichtige Rolle spielt.
00:54:55
Ja, ich soll das nicht dem Arzt überlassen,
00:54:57
was er mir an Ernährungsvorschriften macht
00:55:00
Sondern ich soll in einem öffentlichen Diskurs eintreten und da darf
00:55:02
ich mich auch als Gelehrter selber zu Wort melden,
00:55:06
was für eine Steinzeit oder vegane Diät für den Menschen zuträglich ist.
00:55:14
Nun denke ich, dass das ein,
00:55:20
wenn man die Prämissen akzeptiert, sehr wirkungsvolles Argument ist.
00:55:24
Ich denke, die Prämissen sind sehr, sehr stark und werde dazu am Ende noch etwas sagen.
00:55:30
Ich denke also nicht, dass die aufgeklärte Mündigkeit Ein Argument ist,
00:55:39
auch dass man in der politischen Philosophie heute mir nichts,
00:55:43
dir nichts zurückgreifen kann, möchte die Erklärung ein wenig aufschieben und hier nur zusammenfassen, was unsere drei Autonomie-Argumente für Redefreiheit sind.
00:55:54
Die drei Rollen, das ist klar, sind Mensch,
00:55:57
Bürger und Mitglied einer weltbürgerlichen Gesellschaft und die Autonomiezuschreibungen, die wir leisten,
00:56:06
sind, dass man als Hörerin Äußerungen frei ablehnen kann,
00:56:11
dass man als Bürgerin eine Berechtigung hat, der Politik,
00:56:18
zumindest insofern, mitzureden, als mal seine eigenen Rechte artikuliert und das,
00:56:23
was man glaubt, was das Recht des gemeinen Wesens ist,
00:56:27
auch gegenüber eine despotische Herrschaft.
00:56:30
Und schließlich, dass man als Mitglied eine weltbürgerlichen Gesellschaft sich am öffentlichen Vernunftgebrauch beteiligt,
00:56:39
weil man zusteuert auf ein weiteres autonomie Ideal,
00:56:43
nämlich eines der aufgeklärten Mündigkeit.
00:56:45
Die Autonomieargumente haben also ganz verschiedenen Status.
00:56:49
Die Entscheidungsautonomie bei der Mitteilungsfreiheit, die schreiben wir zu,
00:56:54
als ob sie sozusagen eine faktische Befähigung wäre
00:56:59
Die öffentliche Autonomie, die schreiben wir zu,
00:57:02
als eine Berechtigung, die eine Person hat,
00:57:04
wenn sie unter Gesetzen lebt und die aufgeklärte Mündigkeit,
00:57:08
die schreiben wir weder als eine Fähigkeit noch als eine Berechtigung zu,
00:57:12
sondern als ein Ideal, auf das Leute eben hinstreben sollen,
00:57:16
wenn sie ihr Leben nicht verfehlen möchten.
00:57:20
Damit komme ich nun zu dem Dachtanyon,
00:57:23
ähnlichen Argument und muss zunächst einmal sagen, das ist bei Kant,
00:57:30
eine kaum überschaubare Vielzahl der Verwendungen von weltbürgerlich in allen möglichen Kontexten mit allen möglichen Konnotationen gibt,
00:57:40
das geht von der Erkenntnistheorie, daran partizipiert auch noch,
00:57:43
was ist Aufklärung,
00:57:45
bis zur Erfindung und Einführung der Kategorie des Weltbürgerrechts in zum ewigen Frieden und der Rechtslehre.
00:57:53
Also in den späten Schriften 17195 und 1797 finden wir erstmals bei Kant,
00:58:00
diese Wortzusammensetzung Weltbürgerrecht. Warum kommt Kant auf diese Zusammensetzung?
00:58:07
Er hat vorher seine Rechtslehre, wenn nicht schon verfasst,
00:58:10
so doch zumindest durchdacht und er war der Ansicht,
00:58:13
es gibt ein Recht von Individuen untereinander,
00:58:16
ein Recht,
00:58:16
das sie als Staatsbürger
00:58:18
gegeneinander geltend machen können
00:58:20
Das ist das Privatrecht. Und es gibt auch ein Staatsrecht innerhalb dessen, diese Rechte der Individuen Platz finden.
00:58:26
Da gibt es zwischen Staatenrechte, das Völkerrecht und dann,
00:58:30
was bleibt dann übrig, dann bleibt übrig eine individuelle Person,
00:58:35
die mit einem Staat, der nicht ihr eigener Staat ist,
00:58:38
in dem sie kein Mitglied ist, rechtliche Beziehungen eingeht.
00:58:42
Und dafür führt er diese Kategorie des Weltbürgerrechts ein. Das heißt,
00:58:47
hier geht es ihm nicht so sehr darum,
00:58:50
wie im öffentlichen Vernunftgebrauch, wo ein Mitglied der Weltbürgerlichen Gesellschaft jemand ist,
00:58:55
die sich von allen Vorurteilen versucht zu distanzieren,
00:58:58
von allen Loyalitäten, von allen Funktionen, die sie erfüllt,
00:59:02
sondern im Weltbürgerrecht geht es im Gegensatz zum Weltbürgertum darum,
00:59:06
dass jemand eine Grenze überschreitet und in rechtliche Beziehungen eintritt,
00:59:11
mit entweder den Mitgliedern eines anderen Staates,
00:59:15
oder mit diesem anderen Staat selbst.
00:59:18
Die Idee ist kant gekommen, als er seine Kolonialismuskritik rechtstheoretisch formalisieren wollte.
00:59:26
Und deswegen heißt auch der dritte Definitivartikel des ewigen Friedens,
00:59:30
das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.
00:59:34
Man könnte ja fragen, warum ist Hand hier so vorsichtig?
00:59:37
Warum ist er
00:59:38
so bescheiden
00:59:39
Welthistorischer Moment, wo zum ersten Mal über das Weltbürgerrecht gesprochen wird.
00:59:43
Und er hat nichts Besseres zu tun, als es gleich einzuschränken.
00:59:46
Und die Idee ist, wenn man ein extensiveres Weltbürgerrecht einführen würde,
00:59:51
dann würden daraus alle möglichen kolonialen Annexionsberechtigungen folgen.
00:59:57
Aber das kanntische Weltbürgerrecht, das betrifft weniger.
01:00:01
Das betrifft nur einen gewissen humanitären Austausch, ein Besuchsrecht,
01:00:05
kein Gastrecht und was für uns heute Abend wichtig ist, ein Kommunikationsrecht.
01:00:10
Denn das Weltbürgerrecht beinhaltet, dass man sich anderen Leuten,
01:00:16
auch über Grenzen hinweg. Wie Kanz sagt, zum Verkehr anbietet.
01:00:20
Er verwendet Verkehr hier in dieser weiten Bedeutung des landheilischen Kommerziums,
01:00:26
unter die sowohl Kommunikationen als auch Handelsaustausche fallen können.
01:00:32
Das heißt, das Weltbürgerrecht bei Kant ist ebenfalls ein Recht auf freie Kommunikation. Nur,
01:00:39
es ist ein Recht auf Kommunikation mit Leuten,
01:00:42
die eine andere Staatsbürgerschaft haben oder sozusagen in einen anderen Staat hinein oder auch zu Leuten,
01:00:48
die überhaupt keine Staatsbürgerschaft haben, die nicht staatlichen Völker,
01:00:52
sind ebenfalls vom Weltbürgerrecht begünstigt und unter ihm geschützt
01:00:59
Was kann man nun mit diesem, was kann man nun
01:01:02
zu diesem Weltbürgerrecht sagen, zunächst einmal sehr überraschend?
01:01:05
Es resultiert nicht aus einem, wie auch immer, gearteten Autonomieverständnis,
01:01:10
sondern sowohl im ewigen Frieden wie auch in der Rechtslehre,
01:01:13
resultiert es aus einer sehr alten naturrechtlichen, metaphysischen Argumentationsfigur,
01:01:19
nämlich der Idee des ursprünglichen Gemeindesitzes an der Erde.
01:01:23
Das kommt so, das kann der Ansicht ist,
01:01:25
dass Weltbürgerrecht müsste es nicht geben,
01:01:29
wenn Personen sich indefinit aus den Füßen gehen könnten,
01:01:33
sodass zwischen ihnen keine rechtlichen Konflikte entstehen müssen
01:01:39
Nur der Umstand, dass die Welt ein begrenztes Ganzes ist,
01:01:42
dass sie also, dass die Erde eine Kugel ist,
01:01:46
dass es einen endlichen Raum gibt.
01:01:50
Und der Umstand, dass es einige Staaten gibt,
01:01:52
dass es mindestens einen Staaten gibt, der eine Grenze errichtet hat,
01:01:56
sodass eine Person in ihrer Bewegungsfreiheit und auch in ihrer Nutzung des Territoriums
01:02:02
dadurch durch ein Präsunktiv rechtlichen Anspruch zunächst einmal abgehalten wird.
01:02:09
Nur aus diesen beiden Voraussetzungen resultiert,
01:02:13
das ist so etwas wie ein Weltbürgerrecht überhaupt geben kann.
01:02:16
Also wenn man jetzt in den Weltraum kolonisieren könnte.
01:02:21
Und wenn es keine Staaten gäbe, dann müsste es auch
01:02:24
kein Weltbürgerrecht geben. Aber das Weltbürgerrecht gibt es,
01:02:28
um auf die Faktizität der Einzelstaatlichen Behinderung der Freiheit,
01:02:33
der Nicht-Staatsbürger, die ja beispielsweise nicht migrieren,
01:02:36
nicht einwandern können, zu reagieren.
01:02:40
Und nun schneide ich vor, das spielt eine Rolle in der Rechtfertigung,
01:02:46
wie weit er mit kannt,
01:02:48
dass wir uns einen heutigen Menschenrechtskatalog in einem einzigen Absatz daraufhin anschauen.
01:02:54
Das ist die allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von
01:02:59
40. Und da steht überraschenderweise drin, dass es ein Recht auf Kommunikationsfreiheit gibt.
01:03:06
Und zwar eines, das uns in Stand setzt,
01:03:08
Informationen und Ideen, ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen,
01:03:12
zu empfangen und zu verbreiten.
01:03:16
Meines Wissens gibt es dazu keine philosophische Literatur. Ich weiß nicht,
01:03:21
warum nicht. Das ist ja doch eine sehr weitgehende Forderung,
01:03:25
dass jede Person in ihrem Einzelstaat ihr Menschenrecht auf Redefreiheit gewährleistet bekommen soll.
01:03:31
Das ist ja schon mal eine Menge,
01:03:33
dass sie als Bürgerin ihren eigenen Staat immer kritisieren dürfen soll,
01:03:39
das geht auch schon mal ziemlich weit. Aber warum soll jetzt jede Weltbürgerin,
01:03:44
und das sind wir alle in Bezug auf alle anderen Staaten und alle anderen Bürger,
01:03:48
jetzt zu jeder Zeit das Recht haben,
01:03:50
Informationen oder Ideen über alle staatlichen Grenzen hinweg zu verbreiten oder auch zu sammeln und kann es versuchen,
01:04:00
dafür aufzukommen, wäre eben nicht zu sagen, nun,
01:04:04
die Weltbürgerin ist eine autonome Person,
01:04:09
weil sie eine autonome Person ist,
01:04:10
partizipiert sie an diesem menschenrechtlichen Austausch.
01:04:16
Er ist auch nicht der Ansicht,
01:04:18
dass es schon so etwas gibt wie ein Vorschein eines Weltstaates,
01:04:21
sodass alle Weltbürgerinnen dann im Gedanken schon kosmopolitische Mitglieder dieses eigenen Weltstaates sind,
01:04:27
sondern er ist der Ansicht.
01:04:28
Es gibt hier ein konkretes Problem. Das ist die Aufteilung der Erde,
01:04:32
trotz des ursprünglichen Anspruchs auf Beteiligung am Gemeindesitz, am Territorium.
01:04:39
Und auf dieser Basis, denke ich,
01:04:42
könnte man für diesen Artikel aus der allgemeinen Menschenrechtserklärung
01:04:46
eine überraschende und neue und auch eng umgrenzte
01:04:51
Befugnis ableiten
01:04:53
Das bedeutet, wenn wir uns jetzt dieser Interpretation anschließen sollten,
01:04:57
dann sehen wir, dass transnationale Redefreiheit anders zu behandeln ist,
01:05:01
als Redefreiheit in einem staatlichen Kontext.
01:05:06
Dass Sie nicht auf der Autonomie-Idee beruht, sondern an der ursprünglichen Teilhabe,
01:05:12
an diesem Anspruch auf die begrenzte territoriale Grundlage.
01:05:17
Wir wenden nicht die Verpflichtung, sich zu autonomisieren,
01:05:21
autonomes Leben zu führen, auf alle Weltbürgerinnen an.
01:05:24
Damit ist verbunden, dass wir auch nicht berechtigt sind,
01:05:28
eine vollständige thematische Abdeckung aller Themen mit dem Weltbürgerrecht zu verbinden,
01:05:35
sondern wir müssen uns hier etwas zurückhalten auf in meiner Interpretation,
01:05:39
die Konfliktthemen, internationaler und kosmopolitischer Politik.
01:05:44
Wenn wir über diese Probleme reden,
01:05:46
dann haben wir auf jeden Fall ein aus dem ursprünglichen Gemeindesitz resultierenden, subjektiven Anspruch,
01:05:51
Staatsgrenzen zu überschreiten und in die anderen Staaten hinein zu kommunizieren,
01:05:58
weil diese Staatsgrenzen im Grunde provisorische Fakten schaffen,
01:06:03
die auf der Basis dieser gemeinsamen Ausstattung mit ursprünglichem Gemeindesitz
01:06:06
allererst auf ihre Legitimität noch einmal zu überprüfen
01:06:12
Abschließend vier Folien, wie weiter mit Kant. Was kann man tun,
01:06:18
wenn man eine so geartete Rekonstruktion eines Teils seiner politischen Philosophie vorgelegt hat?
01:06:26
Nun, das erste und was vielleicht das Allerwichtigste ist,
01:06:30
man sollte kein Ressentiment entwickeln. Ich ertappte mich dabei,
01:06:33
als ich eine Rezension vorbereitet zu Samuel Fleischackers, schönem Buch,
01:06:38
What is in Lightning? Dieses Buch fängt mit Kantaufsatz,
01:06:42
What is in Lightning und an und geht dann weiter zu
01:06:47
den zu den späteren Aufnahmen, die dieses Thema gefunden hat.
01:06:51
Bei Habermas und Fuku. Und das letzte Kapitel ist ein
01:06:54
Kapitel über Redefreiheit und dieses Kapitel handelt von John Stewart Mill.
01:06:59
Das hat mich überreicht, denn man könnte doch sagen,
01:07:02
dass in was ist Aufklärung und die in den S umgebenden kantischen Schriften.
01:07:08
Zumindest eine begründete Vermutung, einen Gegenstand findet,
01:07:15
dass man Fragen der Redefreiheit auf ihrer Basis sinnvoll diskutieren kann.
01:07:20
Warum wird also in einem Buch, das was ist Aufklärung heißt,
01:07:23
die Frage der Redefreiheit anheimen von John Stewart Mill,
01:07:26
nichts gegen Mill,
01:07:26
über den ich hier auch schon mit großer Sympathie vortragen durfte
01:07:30
Abgehandelt. Ich glaube, dass diese Motivation, ja,
01:07:33
historische Gerechtigkeit für Kant,
01:07:35
der die viel früher und viel konsistentere Konzeption der Redefreiheit entwickelt hat,
01:07:40
dass das kein guter Ratgeber in der, im Verfassen eigener philosophischer Argumentationen ist.
01:07:49
Das heißt nicht, dass sie aus meiner Feder so etwas nicht finden werden,
01:07:52
aber ich glaube, es ist zumindest keine hinreichende Rechtfertigung,
01:07:54
sich Kant-Theorie der Redefreiheit noch einmal anzusehen.
01:07:58
Auch eine zweite Rechtfertigung, denke ich, wäre verfehlt.
01:08:02
Sie finden das häufig in der Kantliteratur, dass sie den Eindruck gewinnen,
01:08:07
dass mit der richtigen Interpretation von Kant die wichtigen inhaltlichen Diskussionen im Grunde schon gelaufen sind,
01:08:15
weil man mit der richtigen Interpretation auch die zutreffende,
01:08:19
philosophische Position gefunden hat.
01:08:23
Ich habe im Hinblick auf das Menschenrecht auf Mitteilungsfreiheit gezeigt,
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wie offen diese Konzeption ist und wie viel man sagen müsste,
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um aus ihr eine vollständige Theorie der Redefreiheit zu machen.
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Die wichtigste Lücke ist meines Erachtens, dass die konfligierenden Rechtsansprüche,
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auf die Leute außer der Redefreiheit auch noch Anspruch haben,
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bei Kant überhaupt nicht systematisch entwickelt werden.
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Er schreibt über den Ehrenschutz, aber er zieht das
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sozusagen aus der Hosentasche und leitet es nicht wirklich Dagegen,
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wie weiter mitkannt, ja, worauf können wir uns stützen?
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Es ist ein Vorteil, eine differenzierte Odular aufgebaute Konzeption der Redefreiheit zu entwickeln,
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die verschiedene Ansprüche verschiedenen Personen oder verschiedenen Personen rollen,
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zuschreibt, damit wir uns auch selber darüber klar werden,
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als WM oder als was wir jetzt in einer bestimmten politischen Situation einen Anspruch auf Einschränkungsfreiheit reklamieren.
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Tun wir das als Weltbürger? Tun wir das als Staatsbürger
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? Denken Sie etwa an die Beleidigung von religiösen Würdenträgern
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Tun wir das? Als Beitrag in einem staatsbürgerlichen Diskurs oder beanspruchen wir damit,
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Staatsgrenzen zu überschreiten und in andere Kulturen zu intervenieren,
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weil wir eben denken, das gehört zu einem Anspruch auf Redefreiheit hinzu.
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Ich glaube, dass das zwei ganz verschiedene Ansprüche sind und
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auch zwei ganz verschiedene Antworten finden kann. Also hier,
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denke ich, liegt eine große Stärke,
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eine weitere Stärke liegt darin,
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dass wir so etwas wie abduktive Argumente konstruieren können,
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diesen schönen Ausdruck Ihr Bezug auf die Vorgehensweise verdanke ich Stefan Großepatt,
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der aber von der Verantwortung dafür jetzt hier vollkommen frei sein sollte.
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Was ich meine ist, wir finden in der Verfassungsliteratur oder
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überhaupt in der Literatur Statements oder Berechtigungen, die wir attraktiv, intuitiv plausibel finden.
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Und wir fragen uns, was sind denn nun die Gründe,
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über die man verfügen müsste, um einen solchen Anspruch auch tatsächlich zu reklamieren?
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Was für eine Theorie müsste man denn bauen, um so etwas
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wie einen grenzüberschreitenden Anspruch auf Redefreiheit garantieren zu können? Und ich glaube,
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dass in dieser adduktiven Absicht kannt uns sehr gute Dienste leistet,
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weil wir testweise einmal anschauen können,
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was für Ansprüche vorliegen und wie weit man mit diesen Ansprüchen kommt,
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wer diese Ansprüche dann hat.
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Und wie weit die dann auch thematisch ausgestaltet werden können.
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Zwei letzte Folien mit zwei letzten Gewehrsleuten. Ich habe in meinem Vortrag
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weniger als in der Vorbereitung zu diesem Vortrag, so geht es einem häufig.
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Ich habe in dem Vortrag wenig zu den anspruchsvollen Begründungen bei Kant gesagt,
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sondern habe eher, sie erinnern sich, versucht zu deflationieren,
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versucht hier Anspruchsvolle, zu anspruchslosen Begründungen herunterzustufen.
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Und das ist ja zumindest erklärungsbedürftig, wenn man einen philosophischen Ansatz vertritt.
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Warum sollte es eine gute Sache sein, eine weniger anspruchsvolle Begründung vorzutragen,
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wenn man vielleicht mit einer anspruchsvollen Begründung eine wahre Begründung,
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eine zutreffende Begründung, eine hinreichende Begründung vorlegen könnte?
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Und das hat, wie ich eingangs versprochen habe,
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zu erläutern mit den Besonderheiten der politischen Philosophie zu tun.
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Und das hängt daran, dass wir Wissen,
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dass es zwar einerseits möglich ist, dass ein Kantianismus,
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eine kantianische Position in der Philosophie, eine wahre Position sein kann.
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Das kann die Position sein,
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die sich in der Philosophie als zutreffend und anderen überlegen,
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nehmen Sie mal eine jomeanische oder eine hegelianische Position, weisen kann.
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Das heißt, das ist möglich, das unterstellen wir.
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Auf der anderen Seite sind nicht alle Leute Kantianer,
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sondern es gibt auch junge Jahre und es gibt auch Hegeljahre und wir stellen fest,
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dass wir in politischen Verhältnissen und in politischen Konflikten Sehr häufig mit denen zu einem Ausgleich kommen.
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Und das könnte natürlich Zufall sein. Es könnte keine
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systematische Begründung darunter liegen. Es könnte aber auch sein,
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dass diese Konzeptionen sich auf einer mittleren Ebene miteinander treffen und miteinander vereinbaren lassen.
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Und eine Weise, das auszuformulieren, hat Rolls vorgeschlagen,
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der uns ermahnt, dass in der politischen Philosophie wir keine
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übertrieben anspruchsvollen in seinen Worten keine vollständig umfassenden und keine sektiererischen Ansätze vorstellen dürfen.
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Nun denke ich, dass Für Rolls, der kantische Autonomieansatz,
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im Sinne von, was ist Aufklärung?
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Es gibt ein Autonomieideal, was für alle Personen anstrebenswert ist. Und Faulheit und Feigheit sind es,
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die verhindern, dass sie diesem Ideal nachstrebt,
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als einen zu umfassenden und möglicherweise sektiererischen Anspruch ansehen würde,
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sodass ich glaube, dass eine Plausibilisierung einer Konzeption der Redefreiheit ohne die in,
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was ist Aufklärung, herangezogenen Ideen Ideale eine tragfähiger wäre,
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als eine, die eben mit diesen idealen arbeitet.
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Man kann das natürlich auch schwächer interpretieren, darüber müssten wir diskutieren.
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Ich möchte zum Sectarianism den Rolls ebenfalls auf den Autonomiebegriff bezieht,
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nur zwei Dinge sagen. Zunächst einmal wäre es sektiererisch,
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sich auf eine Theorie zu beziehen, die die Leute für autonomer erklärt,
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als sie es in Wirklichkeit sind.
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Das ist eine Intuition, in der politischen Philosophie dafür steht,
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dass man auf Autonomie verzichten soll. Man könnte sonst enttäuscht werden,
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empirisch sind die Leute nicht so autonom, wie wir glauben.
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Dieser Einwand zieht gegen die heute Abend diskutierte Konzeption überhaupt nicht,
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weil wir ja Autonomie selbst als eine Interpretationsbedürftige Kategorie schon angesehen haben,
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bei der wir gemeinsam auch gegebenenfalls kontrafaktisch uns überlegen sollten,
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was eine vernünftige Autonomiezuschreibung wechselseitig sein könnte.
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Den zweiten Punkt habe ich
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jetzt vergessen
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Ich hoffe, Sie sehen es mir nach. Und kommen wir
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zur letzten Folie. Was könnte ein weiteres Problem mit einer
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anspruchsvollen und auch wirklich philosophisch umfassenden Begründung in einer Theorie der Redefreiheit sein?
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Und hier greife ich auf ein Buch von Jürgen Habermas zurück,
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um die folgende Frage zu beantworten. Angenommen, wir akzeptieren,
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dass vorhergehende wir akzeptieren, dass es ein zwar Unbestimmtes,
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aber doch gut abgesichertes Menschenrecht auf Mitteilungsfreiheit gibt.
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Wir akzeptieren, dass es ein Bürgerrecht auf politische Redefreiheit gibt.
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Wir lassen mal die aufgeklärte Mündigkeit außen vor und wir sind auch der Ansicht,
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dass sich irgendetwas aus diesem ursprünglichen Gemeinbesitz generieren lässt.
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Ist das schon hinreichend für eine philosophische Konzeption und die Antwort muss lauten,
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nein, denn wir haben ja die Rechtsform als solche mitkannt,
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einfach hier eingeführt als eine Erklärung, dessen,
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was das Recht ist, das Recht ist der Inbegriff der Bedingungen,
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unter denen die Freiheiten verschiedener Leute miteinander in Einklang gebracht werden können,
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nach allgemeinen Gesetzen.
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Wir haben also diesen Rechtsbegriff und auch ganz Unterstellung, dass alles das,
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was Recht ist, auch erzwungen werden kann, als eine Prämisse hier der gesamten Argumentation vorangestellt.
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Diese Prämisse müssen wir aber sichtbar machen, nicht weil ich denke,
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dass man in einem nächsten Schritt auch hier noch eine philosophische Begründung geben sollte,
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kann, glaubt das zweifellos einem Teil seiner Rechtslehre,
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über den ich heute nicht besprochen habe, im Privatrecht,
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ein Eigentumsrecht der Rechtslehre, gibt er eine solche Begründung,
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die indizieren soll, warum nicht nur das Recht aus der Kompatibilisierung der Freiheiten besteht,
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sondern warum wir auch aus dem Naturzustand herausgehen und einen rechtlichen Zustand aufsuchen sollen.
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Warum das selber eine unabweisbare Forderung ist. Und ich hoffe,
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Jürgen Hammermas sieht es mir nach,
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wenn ich ihn heute nur als Repräsentanten anführe für die Position,
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dass eine solche Begründung nicht zu haben ist
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Dass also unsere philosophischen Argumentationen da zu einem Ende kommen sollten,
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wo es um die Rechtsform als solche gibt.
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Dass die mit ihr Verbundene Ausschließlichkeit,
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Freiheitsansprüche zu kompatibilisieren und dass die mit ihr verbundene Zwangsbefugnis nicht
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letztlich auch eine Aufgabe sind, die Philosophen erfolgreich lösen können.
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Er führt deswegen die Rechtsform, die ungefähr dem entspricht,
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was ich heute als eskaltische Rechtsprinzip oder das Menschenrecht eingeführt habe,
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Auch nur als allhistorisch vorgefundenes Faktum ein.
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Wenn dieses Faktum besteht, dann, so Habamas,
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so Kant, und so folge ich auch Ihnen,
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folgen alle möglichen weiteren Dinge.
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Dann folgen alle diese Freiheits- und Rechtsansprüche, die ich heute
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Abend auf dem Autonomiebegriff und anderen Argumenten aufgebaut habe.
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Aber dieser erste Schritt, da zu fehlen mir die philosophischen Kräfte.
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Und ich denke, dass es eine gute Sache ist.
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Ich glaube, das ist eine Tugend eines philosophischen Ansatzes
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Sie sich nicht mehr zutrauen, den Umstand,
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dass es Recht geben soll und nicht kein Recht.
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Und dass dieses Recht erzwungen werden darf,
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auch selbst noch einmal aus philosophischen Mitteln zu begründen.
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Von daher verbleibe ich mit diesen Ergebnissen auf einer Ebene
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vorletzter.
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Überzeugung. Vielen Dank