Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter lecture2go.uni-hamburg.de veröffentlichte Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von BITV-Consult im Zeitraum 10.03.2022 – 21.03.2022 von Herrn Detlef Girke vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Ergebnis: Die Website ist in vielen Bereichen für alle Nutzerinnen und Nutzer bereits gut zugänglich gestaltet. Aktuell ist die Website jedoch noch nicht komplett BITV-konform. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website sollen die Anforderungen berücksichtigt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Aufgezeichnete Audiodateien und stumme Videos haben keine Medienalternative im Sinne der Anforderung 9.1.2.1 der Norm EN 301549.

Aufgezeichnete Videos mit informationstragenden visuellen Inhalten haben keine Audio-Deskription oder Volltext-Alternative im Sinne der Anforderung 9.1.2.3 der Norm EN 301549.

Live-übertragende Videos haben keine Untertitel im Sinne der Anforderung 9.1.2.4 der Norm EN 301549.

Aufgezeichnete Videos mit informationstragenden visuellen Inhalten haben keine Audio-Deskription im Sinne der Anforderung 9.1.2.5 der Norm EN 301549.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

Alle Videos in deutscher und englischer Sprache werden mittlerweile automatisch transkribiert und als Untertitel den Nutzenden zur Verfügung gestellt. Manuelle Korrekturen durch die Hochladenenden sind möglich, ebenso kann der Untertitel-Editor auch als Medienalternative für stumme Videos genutzt werden. Alternativ eignet sich hierfür das Beschreibungsfeld, welches unterhalb der Videos angezeigt wird.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.08.2020 erstellt und zuletzt am 26.01.2024 überprüft.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von lecture2go.uni-hamburg.de auffallen, so wenden Sie sich an unsere Service Line:

Regionales Rechenzentrum
Schlüterstraße 70
20146 Hamburg

Tel.: +49 40 42838-7790
Fax: +49 40 4279-77 331
E-Mail: rrz-serviceline@uni-hamburg.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Tel.: +49 40 42843-3056