Fakten und Fiktion – die Tatsachenbehauptung im Äußerungsrecht - Prof. Dr. Jan Hegemann - Universität Hamburg
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- Stranger Than Fiction: Fakt und Faktualität
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Fakten und Fiktion – die Tatsachenbehauptung im Äußerungsrecht
Fakt und Fiktion: So oft als Gegensatzpaar benutzt, und doch sind die beiden Begriffe stärker ineinander verstrickt, als es zunächst den Anschein hat. Denn wie ließe es sich sonst erklären, dass Börsianer bei einer Aktie von ihrem „wahren inneren Wert“ sprechen, obwohl dieser nur eine fiktive Größe ist? Oder der Augen-Scanner aus dem James-Bond-Film Sag niemals nie wenige Jahre später Wirklichkeit wurde? Und wie, dass nach Aristoteles das Kunstwerk, die fiktionale Darstellung eines Geschehens, wahrer als die faktengetreue Beschreibung des Historikers ist?
In den letzten Jahrzehnten wurde vor allem in Literaturwissenschaft und Sprachphilosophie an der Fiktionalität geforscht; die Faktualität hingegen als scheinbar eindeutig definiertes Gegenüber vernachlässigt. Doch spätestens seit Hayden Whites Metafiction geht es nicht mal mehr in faktualen Texten nur um die Fakten. Welche Merkmale haben also faktuale Darstellungen in Abgrenzung zu den fiktionalen? Oder kurz gesagt: Was „faktualisiert“?
Das ist die zentrale Frage der Arbeitsstelle Fiktionalität/Faktualität. Eine Frage, die eigentlich nicht nur von den Geisteswissenschaften, sondern auch von anderen Disziplinen wie z.B. den Natur- oder Rechtswissenschaften zu stellen wäre. Und eine Frage, bei der wir berücksichtigen müssen, dass sich unser Verständnis von Fakt und Fiktion im Laufe der Geschichte geändert hat und wohl auch weiterhin ändern wird. Immerhin, soviel steht fest: Faktualität ist oft genug „stranger than fiction“.
Der internationale und interdisziplinäre Workshop widmet sich den folgenden Leitfragen:
Welche Funktion ist in unterschiedlichen Disziplinen mit der Feststellung “X ist ein Fakt” verbunden und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für unterschiedliche professionelle Praxen?
Welche Sprachregelungen gelten in unterschiedlichen Disziplinen hinsichtlich der Kennzeichnung eines Phänomens als “Faktum”? Inwieweit ist diese Sprachregelng im strikten Sinne terminologisch, also begrifflich definiert, und inwieweit ist sie eher unreflektiert, also alltagssprachlicher Natur?
Wie ausgeprägt ist insgesamt das “Faktenbewusstsein” in unterschiedlichen Disziplinen? Gelten Fakten als empirisch gegeben, oder gelten sie als mentale/ kollektive Konstrukte? Wird diese Grundspannung als Widerspruch gesehen oder als Dialektik und wechselseitige Ergänzung?
Gibt es in unterschiedlichen Disziplinen unterschiedliche konventionalisierte Formen der Repräsentation von Fakten?
Fakt und Fiktion: So oft als Gegensatzpaar benutzt, und doch sind die beiden Begriffe stärker ineinander verstrickt, als es zunächst den Anschein hat. Denn wie ließe es sich sonst erklären, dass Börsianer bei einer Aktie von ihrem „wahren inneren Wert“ sprechen, obwohl dieser nur eine fiktive Größe ist? Oder der Augen-Scanner aus dem James-Bond-Film Sag niemals nie wenige Jahre später Wirklichkeit wurde? Und wie, dass nach Aristoteles das Kunstwerk, die fiktionale Darstellung eines Geschehens, wahrer als die faktengetreue Beschreibung des Historikers ist?
In den letzten Jahrzehnten wurde vor allem in Literaturwissenschaft und Sprachphilosophie an der Fiktionalität geforscht; die Faktualität hingegen als scheinbar eindeutig definiertes Gegenüber vernachlässigt. Doch spätestens seit Hayden Whites Metafiction geht es nicht mal mehr in faktualen Texten nur um die Fakten. Welche Merkmale haben also faktuale Darstellungen in Abgrenzung zu den fiktionalen? Oder kurz gesagt: Was „faktualisiert“?
Das ist die zentrale Frage der Arbeitsstelle Fiktionalität/Faktualität. Eine Frage, die eigentlich nicht nur von den Geisteswissenschaften, sondern auch von anderen Disziplinen wie z.B. den Natur- oder Rechtswissenschaften zu stellen wäre. Und eine Frage, bei der wir berücksichtigen müssen, dass sich unser Verständnis von Fakt und Fiktion im Laufe der Geschichte geändert hat und wohl auch weiterhin ändern wird. Immerhin, soviel steht fest: Faktualität ist oft genug „stranger than fiction“.
Der internationale und interdisziplinäre Workshop widmet sich den folgenden Leitfragen:
Welche Funktion ist in unterschiedlichen Disziplinen mit der Feststellung “X ist ein Fakt” verbunden und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für unterschiedliche professionelle Praxen?
Welche Sprachregelungen gelten in unterschiedlichen Disziplinen hinsichtlich der Kennzeichnung eines Phänomens als “Faktum”? Inwieweit ist diese Sprachregelng im strikten Sinne terminologisch, also begrifflich definiert, und inwieweit ist sie eher unreflektiert, also alltagssprachlicher Natur?
Wie ausgeprägt ist insgesamt das “Faktenbewusstsein” in unterschiedlichen Disziplinen? Gelten Fakten als empirisch gegeben, oder gelten sie als mentale/ kollektive Konstrukte? Wird diese Grundspannung als Widerspruch gesehen oder als Dialektik und wechselseitige Ergänzung?
Gibt es in unterschiedlichen Disziplinen unterschiedliche konventionalisierte Formen der Repräsentation von Fakten?
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00:00:00Einführung - Fakten und Recht
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00:02:05Das Äußerungsrecht
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00:05:43Recht auf Persönlichkeitsentfaltung
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00:09:23Der Unterschied zwischen Tatsachen- und Meinungsäußerung
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00:11:41Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung im äußerungsrechtlichen Prozess
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00:15:22Der verständige Durchschnittsleser im äußerungsrechtlichen Prozess
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00:18:49Fakten und Fiktion
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00:23:51Fakten und Fiktion in Maxim Billers Roman "Esra"
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00:35:07'dissenting vote' von Wolfgang Hoffmann-Riem
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00:37:07Abschließende Bemerkung zu Fakten und Fiktion