FAQ
FAQ
1. Was ist Lecture2Go?
Lecture2Go ist die zentrale Medienplattform der Universität Hamburg, auf der Sie aufgenommene Vorlesungen (und mehr) ansehen, hören und herunterladen können. Für die Erstellung von Veranstaltungsaufzeichnungen gibt es an der Universität Hamburg einen umfassenden Service. Das am Regionalen Rechenzentrum (RRZ) entwickelte System ermöglicht dabei die synchrone Aufnahme des Vortragenden und seiner Präsentation.
2. Wie erfahre ich von neuen Videos einer Serie?
Für jede Serie gibt es eine automatische Benachrichtigung, welche über das RSS-Symbol oberhalb der Auflistung der Videos abgerufen werden kann. Mittels Podcast-fähigen Programmen (etwa iTunes oder Juice) oder allgemeinen RSS-Feed-Readern können sie diesen Feed in der gewünschten Form abonnieren. Über neu eingestellte Videos werden sie dann sofort informiert und können auch, abhängig vom verwendeten Programm, die Videos direkt als Podcast betrachten.
3. Ist eine Anmeldung zur Nutzung der Seite notwendig?
Nein. Anmelden müssen sich momentan nur die sogenannten Produzenten. Produzenten sind Personen, die eine Veranstaltung aufnehmen und für andere online zur Verfügung stellen.
4. Welche Veranstaltungen werden aufgezeichnet?
Zunächst liegt die Entscheidung für eine Veranstaltungsaufzeichnung beim Vortragenden selbst. Aufgrund von begrenzten Kapazitäten kann aber nur eine gewisse Anzahl an Veranstaltungen pro Semester überhaupt aufgezeichnet werden. Das Lecture2Go-Team und die E-Learning-Einrichtungen arbeiten kontinuierlich daran möglichst viele Veranstaltungen zur Verfügung stellen zu können. Wenn es konkreten Bedarf an einer bestimmten Aufzeichnung gibt, ist ein erster Schritt sich an den Vortragenden selbst zu wenden.
5. Eine Veranstaltung wurde aufgezeichnet, ist aber auf dem Portal nicht zu finden!
In der Regel ist die Veranstaltung in einem solchen Fall zugangsbeschränkt und nur mit Passwort einsehbar. Kontaktieren Sie den Herausgeber des Videos (z. B. die E-Learning-Einrichtung der jeweiligen Fakultät oder den oder die Dozierende) oder wenden Sie sich direkt an uns, wir leiten Ihre Anfrage dann gerne weiter. Unter Umständen können auch, leider nie ganz auszuschließende, technische Schwierigkeiten bei der Produktion des Videos die Ursache sein.
6. Kann ich Vorlesungen herunterladen?
Prinzipiell ja, dies ist jedoch abhängig von der Entscheidung des Vortragenden. Bei herunterladbaren Videos steht in der 'Download' Rubrik unterhalb des Videos die Videodatei und unter Umständen weitere Formate zur Verfügung.
7. Welches Format haben die heruntergeladenen Videos? Mit welchem Player kann ich die Videos abspielen?
Die heruntergeladen Vorträge befinden sich im gängigen H.264/MPEG-4 Format (Dateiendung 'mp4'). Alle gängigen Videoplayer wie etwa VLC-Player oder Quicktime können für das Abspielen genutzt werden.
8. Wie darf ich die heruntergeladenen Videos weiterverwenden?
Alle auf dem Portal verfügbaren Videodateien unterliegen jeweils einer bestimmten Lizenz, welche auf der Lecture2Go-Homepage unterhalb des Videos einsehbar ist. In der Regel dürfen die Videos nicht kommerziell genutzt oder auf anderen Plattformen hochgeladen werden.
9. Gibt es Untertitel für Videos auf Lecture2Go?
Für einige Medien gibt es Untertitel in deutsch und englisch. Die (automatische) Erstellung und Veröffentlichung wird von der Person, die das Video hochlädt, vorgenommen.
10. Unter welchen Lizenzen können Mediendateien auf Lecture2Go veröffentlicht werden?
Der/die Urheber/-in - bei Vorlesungsaufzeichnungen ist dies die vortragende Person - entscheidet, unter welcher Lizenz eine Mediendatei veröffentlicht wird. Neben der üblichen Lecture2Go-Lizenz, welche eine Vervielfältigung ausschließt (das Zitieren, Einbetten und Weiterleiten der Dokumente und Webseiten unter korrekten Quellenangaben ist dabei ausdrücklich erlaubt), kann ein Medium mit einer weniger restriktiven Creative-Commons-Lizenz versehen werden. Zur Auswahl stehen:
- CC-BY-SA (Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen): Das Material darf in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden. Es darf geremixt und verändert sowie darauf aufgebaut werden, und zwar für beliebige (auch kommerzielle) Zwecke. Dies geschieht unter der Bedingung, dass der/die Urheber/-in genannt wird und Änderungen gekennzeichnet werden. Ebenfalls müssen das Material bzw. Ableitungen daraus bei Wiederveröffentlichung unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden.
- CC-BY (Namensnennung): Das Material darf in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden. Es darf geremixt und verändert sowie darauf aufgebaut werden, und zwar für beliebige (auch kommerzielle) Zwecke. Dies geschieht unter der Bedingung, dass der/die Urheber/-in genannt wird und Änderungen gekennzeichnet werden.
- CC0 (Gemeinfreiheit): Es wird auf einen Urheberschutz gänzlich verzichtet, das Werk ist gemeinfrei und kann beliebig nachgenutzt werden.
Weitere Creative-Commons-Lizenzen werden derzeit auf Lecture2Go nicht angeboten, da deren Restriktionen (NC = nicht-kommerziell, ND = keine Bearbeitungen) problematisch sein können. Wir beziehen uns hier auf ein Aussage aus dem Programm "Hamburg Open Science": „[Wir] […] würden generell nicht empfehlen, restriktive Lizenzen (wie NC oder ND) im Kontext von Open Access zu verwenden. Die Lizenzbeschränkungen können die Ziele von Open Access gefährden. Insbesondere führen sie häufig zu nicht intendierten Nebeneffekten, weil Lizenzbeschränkungen dieser Art zu Rechtsunsicherheit und damit oft zu Unternutzung führen. Auch haben die Lizenzbeschränkungen nicht selten überschießende Effekte. So unterbindet die ND-Klausel beispielsweise, dass Übersetzungen ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarungen angefertigt und veröffentlicht werden dürfen (Übersetzungen sind Bearbeitungen im rechtlichen Sinn). Die NC-Beschränkung schließt es aus, dass Freiberufler das Material auf Basis der Lizenz nutzen können. Niedergelassene Ärzte dürften also als NC-lizenziertes medizinisches Material nicht ohne individuelle Vereinbarung nutzen.“ (openscience.hamburg.de)
11. Ich kann ein Video nicht problemlos abspielen. Was kann man dagegen tun?
Bitte probieren Sie eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen aus: Einen anderen Browser und/oder ein anderes Endgerät verwenden, Cache des Browsers löschen, Add-Ons wie Javascript-Blocker oder Ad-Blocker deaktivieren, Browser aktualisieren.
12. Gibt es eine Anleitung für Lecture2Go?
Im Menüpunkt 'Hilfe' gibt es Anleitungen für die grundlegende Nutzung des Portals ('Grundfunktionen') sowie die Verwaltung/ Upload von Medien ('Medienverwaltung')
Zusätzlich haben wir zwei Tutorial-Videos erstellt, wobei das Letztere nur für Uploadende interessant ist: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/l/5143
13. Gibt es noch eine FAQ für Uploadende?
Ja, Uploadende können sich nach dem Login eine weitere FAQ ansehen unter "Mein Lecture2Go".
Kontakt
Service Line
Regionales Rechenzentrum
Schlüterstraße 70
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-7790
Fax: +49 40 4279-77 331
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. von 09:00 bis 15:00 Uhr
E-Mail: rrz-serviceline@uni-hamburg.de
Web: www.rrz.uni-hamburg.de