Michael Schubert: Migration und Illegalität in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert - Dr. Michael Schubert - Universität Hamburg
Videokatalog
Michael Schubert: Migration und Illegalität in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert
Crossing Borders: Aktuelle und historische Perspektiven auf die Verwaltung und Kontrolle von Migration.
Eine gemeinsame Vortragsreihe der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (FZH) und des Hamburger Instituts für Sozialforschung (HIS)
Michael Schubert (Universität Paderborn): Migration und Illegalität in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert
In Deutschland wird illegale Migration gegenwärtig überwiegend als gesellschaftliches Problem und politische Herausforderung Europas wahrgenommen. Der politischen Legitimation und der verwaltungstechnischen Etablierung der Festung Europa stehen die medialen Bilder abgewehrter Illegaler an den Rändern Europas gegenüber. Schon diese Gegenwartsbeobachtung deutet darauf hin, dass migratorische und aufenthaltsrechtliche Illegalitäten in den Wechselverhältnissen zwischen Wanderungen und deren staatlichen Verwaltung konstruiert werden – ein spezifisches Regime illegaler Migration entsteht.
Die geschichtswissenschaftliche Beschreibung und Erklärung der Ursachen, Folgen und Formen illegaler Migration in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert kann zeigen, dass illegale Migration zugleich ein veränderliches Resultat und eine Herausforderung der Wahrnehmung von Migration und der damit zusammenhängenden Einflussnahme auf Migrations- und Aufenthaltsverhältnisse ist. Migration folgt eigenen, als subsistence oder betterment migration bezeichneten ökonomischen Kriterien. Doch institutionelle Akteure, z.B. Innenministerien, Gerichte, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, versuchen Migration auf Basis ihrer jeweiligen Vorstellungen über Wanderung und Sesshaftigkeit wie auch über die gewünschte Beschaffenheit von Bevölkerungen zu regulieren. Hierbei kommen unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen, wie Gesetze, Verordnungen, Pässe oder Ausweisungen, zum Einsatz. So werden zeitspezifisch unterschiedliche Regime illegaler Migration ausgebildet, die auf den jeweiligen Zustand des Staates verweisen.Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kann von einer systematischen Illegalisierung der Migration gesprochen werden, weil die deutschen Territorialstaaten ein migratorisches und aufenthaltsrechtliches Regime etabliert haben. Im Zentrum dieses Regimes wurden Fragen zur staatlichen Wohlfahrt und Sicherheit mit den sozialen und kulturellen Eigenschaften ihrer Bevölkerungen verknüpft. Der Vortrag wird anhand verschiedener Beispiele in der Geschichte Deutschlands des 19. und 20. Jahrhunderts und vor dem Hintergrund der Entwicklung von Staatlichkeit auf die Konstruktion illegaler Migration blicken.